Steuererklärung: Ist Nachhilfeunterricht absetzbar?
Ohne Nachhilfe wird das neue Schuljahr für viele Kinder schwierig.

Steuererklärung: Ist Nachhilfeunterricht absetzbar?

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Corona, Homeschooling und Unterrichtsausfall haben in den letzten Schuljahren große Wissenslücken hinterlassen. Ohne Nachhilfe oder Hausaufgabenbetreuung könnte das neue Schuljahr für viele Kinder schwierig werden. Erkennt das Finanzamt die Kosten steuerlich an?

Ohne Nachhilfeunterricht oder Hausaufgabenbetreuung besteht bei vielen Schülerinnen und Schülern die Gefahr, dass sie den Anschluss verlieren.

Viele Eltern fragen daher: Kann der Förderunterricht dann wenigstens in der Steuererklärung geltend gemacht werden, vielleicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben?

Wann sind die Kosten für Nachhilfelehrer absetzbar?

Leider sind die Kosten in den meisten Fällen nicht steuerlich absetzbar: Einzig nach einem beruflich bedingten Umzug kann sich Nachhilfeunterricht im Rahmen der Werbungskosten steuermindernd auswirken.

Falls Sie diese Voraussetzung erfüllen, gelten folgende Werte:

  • Umzug ab dem 1.4.2022: max. 590 Euro pro Kind

  • Umzug ab dem 1.4.2021 bis 31.3.2022: max. 580 Euro pro Kind

  • Umzug ab dem 1.6.2020 bis 31.3.2021: max. 573 Euro pro Kind

  • Umzug ab dem 1.3.2020 bis 31.5.2020: max. 2.066 Euro pro Kind

Warum ist der abziehbare Betrag plötzlich so niedrig?

Im Bundesumzugskostengesetz (BUKG), in dem diese Werte geregelt sind, gab es mit Wirkung ab 1.6.2020 zahlreiche Änderungen.

Überarbeitet wurden sowohl die Bemessungsgrundlagen als auch die Höhe der Prozentsätze. Das hat zur Folge, dass die Pauschalen nun deutlich geringer ausfallen.

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(MB)

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