Muss es doch bis zum 27. Lebensjahr Kindergeld geben?

 - 

Der Gesetzgeber hat die Altersgrenze beim Kindergeld von 27 Jahren abgesenkt auf 25 Jahre. Jetzt müssen die Gerichte entscheiden, ob es nicht doch länger Kindergeld geben muss.

Gegen die Absenkung der Altersgrenze ist eine Mutter vor Gericht gezogen. Zwar stellt sich das Finanzgericht Niedersachen in diesem Fall auf die Seite des Gesetzgebers. Trotzdem ist hier das letzte Wort noch nicht gesprochen, denn nun muss der BFH sich mit dieser Frage befassen. Allerdings handelt es sich im Moment noch um eine Nichtzulassungsbeschwerde unter dem Aktenzeichen III B 271/08, denn offenbar hat das FG keine Revision zugelassen.

Von diesem Verfahren können Eltern profitieren, deren Kind im Alter von 25 oder 26 Jahren

  • einen Berücksichtigungsgrund erfüllt hat,
    - sich also in Berufsausbildung oder einer 4-Monats-Lücke befunden hat,
    - ausbildungswillig aber ohne Ausbildungsplatz war oder
    - ein freiwilliges soziales/ökologisches Jahr absolviert hat und
  • die Einkommensgrenze eingehalten hat.

Was Sie tun müssen, um von diesem Verfahren zu profitieren

Die Aussicht, dass wir am Ende ein elternfreundliches Urteil bekommen, ist wohl eher gering.

Dennoch: Ein Einspruch ist schnell geschrieben, ein Kindergeldantrag schnell gestellt und beides sichert Ihnen für den Fall eines positiven Urteils für ein bis zwei Jahre länger Kindergeld. Und obendrein gibt es dann auch noch die kindergeldabhängigen Vergünstigungen.

Die Freibeträge für Kinder im Einkommensteuerbescheid

Legen Sie für jedes Kalenderjahr, in dem Ihr Kind die obigen Voraussetzungen erfüllt hat, gegen den Einkommensteuerbescheid Einspruch ein. Verlangen Sie darin die Berücksichtigung der Freibeträge für Kinder und der kindergeldabhängigen Vergünstigungen. Einspruch einlegen können Sie leider nur, sofern der Bescheid noch offen ist. Weisen Sie darauf hin, dass die Gerichte erst noch klären müssen, ob die Absenkung der Altersgrenze rechtens ist und nennen Sie die Nichtzulassungsbeschwerde III B 271/08. Beantragen Sie außerdem das Ruhen des Verfahrens. Dann können Sie die Entscheidung des Gerichtes in Ruhe abwarten.

Kindergeld: ein neuer Antrag

Damit Sie in den Genuss der größtmöglichen Förderung für Kinder kommen können, müssen auch noch Sie einen neuen Kindergeldantrag stellen. Allerdings haben Sie hierfür vier Jahre Zeit.

Beispiel

Am 21.01.2008 ist die Studentin Carola Goldmann 25 Jahre alt geworden. Die Familienkasse hat deshalb die Kindergeldfestsetzung ab Februar 2008 aufgehoben.

Um einen neuen Kindergeldantrag zu stellen, haben Carolas Eltern vier Jahre Zeit. Die Frist beginnt zu laufen mit Ablauf des Jahres, in dem der Kindergeldanspruch entstanden ist. Also muss der Kindergeldantrag der Goldmanns für 2008 spätestens im Dezember 2012 bei der Familienkasse eingehen.

Steuertipp
Mit dem Kindergeldantrag sollten Sie sich so lange Zeit lassen wie möglich. In vier Jahren kann viel passieren. Vielleicht gibt es in diesem Streit bis dahin schon ein Ergebnis.

Übrigens: Solange Sie für Ihr Kind keinen Anspruch auf Kindergeld/die Freibeträge für Kinder haben, obwohl es finanziell noch von Ihnen abhängig ist, kommt der Abzug von Unterstützungsleistungen bis zum Unterhaltshöchstbetrag infrage.

 

URL:
https://www.steuertipps.de/kinder-familie-ehe/kinder-familie/muss-es-doch-bis-zum-27-lebensjahr-kindergeld-geben