Kindergeld

Kindergeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Familien. Wie erhält man Kindergeld und wer hat Anspruch darauf? Hier gibt es die Antwort! Detailliert, verständlich und informativ.

Was ist Kindergeld und wer hat einen Anspruch darauf?

Stand: - Zu den wichtigsten finanziellen Hilfen, die der Staat an Familien in Deutschland gibt, gehört das Kindergeld. Das Kindergeld verfolgt den Zweck, die Ausgaben, die den Eltern durch ihre Kinder entstehen, steuerlich zu entlasten. Anspruch darauf hat jeder unbeschränkt einkommenspflichtige Erziehungsberechtige eines Kindes. Die Höhe des Kindergeldes richtet sich nach der Anzahl der anspruchsberechtigten Kinder und wird unabhängig von der Höhe des Einkommens der Eltern gezahlt. Das Kindergeld dient als Steuerentlastung für die Ausgaben, die Ihnen als Eltern durch den Nachwuchs entstehen.

 

Unsere Einstiegshilfen zum Kindergeld

 

 

Wer hat Anspruch auf Kindergeld und wie lange?

Der Anspruch auf Kindergeld gilt für jedes minderjährige Kind, dessen Eltern ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw. ihren Wohnsitz in Deutschland haben und bei denen das Kind oder die Kinder leben.
Dazu gehören:

  • Leibliche Eltern
  • Adoptiveltern
  • Pflegeeltern

 

Solange Ihre Kinder noch nicht volljährig sind, haben Sie als Erziehungsberechtigte/r Anspruch auf das Kindergeld. Unter gewissen Voraussetzungen bekommen Sie für Ihr Kind bzw. Ihre Kinder auch nach dem 18. Geburtstag weiterhin Kindergeld ausgezahlt. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn sich das volljährige Kind noch in einer Berufsausbildung oder im Studium befindet.

Infografik Kindergeld

 

Tipp: Die Kindergeldkasse gewährt eine Übergangszeit von bis zu 4 Monaten zwischen Schule und Ausbildung oder Studium, in der Sie weiterhin Kindergeld erhalten.

 

Kind sucht einen Ausbildungs- oder Studienplatz

Sucht ihr Kind selbstständig nach einem Ausbildungs- oder Studienplatz oder ist bei der Arbeitsagentur als ausbildungssuchend gemeldet, kann trotzdem ein Anspruch auf Kindergeld bis zum 25. Geburtstag bestehen. Als Nachweis für die Suche dient entweder die Bescheinigung der Berufsberatung oder Belege in Form von nachweislich erhaltenen Absagen, Einladungen zu Vorstellungsgesprächen oder Zwischenbescheiden.

 

Kind ist arbeitssuchend gemeldet

Ist Ihr Kind offiziell bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend gemeldet, besteht ein Anspruch auf Kindergeld bis zum 21. Geburtstag.

 

Kind leistet Freiwilligendienst

Leistet Ihr Kind nach der Schule einen Freiwilligendienst bei einem anerkannten und zugelassenen Träger, können Sie auch für diese Zeit Kindergeld erhalten. Achten Sie unbedingt darauf, dass der mit dem Träger geschlossene Vertrag vor Dienstantritt bei der Familienkasse vorliegt.

 

Kindergeld für erwachsene Kinder mit Behinderung

Bei Kindern mit Behinderung gibt es keine Altersbegrenzung. Anspruch auf Kindergeld für erwachsene Kinder mit Behinderung besteht in diesem Fall also auch über das 18. Lebensjahr hinaus. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass Ihr Kind aufgrund der körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht im Stande ist, sich selbst zu versorgen und die Behinderung vor dem vollendeten 25. Lebensjahr eingetreten ist.

 

Kindergeld Höhe – Entwicklung 2014 bis 2024

Von 2010 bis 2014 stagnierte das Kindergeld und betrug konstant 184 € jeweils für das erste und zweite Kind, 190 € für das dritte und 215 € für jedes weitere Kind. Seit 2015 stieg die Höhe des Kindergeldes jedoch jährlich um ein paar Euro an. Seit 2023 beträgt das Kindergeld für jedes Kind einheitlich 250 Euro:

 

 

Monatliches Kindergeld

Jahr

1. Kind

2. Kind

3. Kind

Jedes weitere Kind

2014

184 €

184 €

190 €

215 €

2015

188 €

188 €

194 €

219 €

2016

190 €

190 €

196 €

221 €

2017

192 €

192 €

198 €

223 €

2018

194 €

194 €

200 €

225 €

2019

204 €

204 €

210 €

235 €

2020

204 €

204 €

210 €

235 €

2021

219 €

219 €

225 €

250 €

2022

219 €

219 €

225 €

250 €

seit 2023

250 €

250 €

250 €

250 €

 

 

Kindergeldkasse - Die Familienkasse kümmert sich um Ihr Kindergeld

Die Familienkasse - umgangssprachlich auch Kindergeldkasse oder Kindergeldstelle genannt - gehört zur Bundesagentur für Arbeit und ist für die Antragsprüfung, Anspruchsermittlung und Auszahlung von Kindergeld und Kinderzuschlag verantwortlich. Welche Familienkasse für Sie zuständig ist, hängt von Ihrem Wohnort ab. Über die Dienststellensuche der Arbeitsagentur können Sie die für Sie zuständige Familienkasse samt Adresse und Kontaktdaten ermitteln. Hierfür müssen Sie lediglich Ihre Postleitzahl eingeben.

 

Kindergeld-Antrag

Kindergeld müssen Sie nach § 67 Einkommensteuergesetz (EStG) schriftlich bei der für Sie zuständigen Familienkasse beantragen. Sie müssen mit dem Antrag im Übrigen nicht zwingend warten, bis Ihr Sprössling das Licht der Welt erblickt hat, sondern können diesen auch schon vorher stellen. Ebenfalls ist es möglich, Kindergeld rückwirkend ausgezahlt zu bekommen, sodass der Antrag nicht zwingend zur Geburt vorliegen muss.

 

Tipp: Da die Bearbeitungsdauer für die Bewilligung des Kindergeldes in der Regel bei mehreren Wochen liegt, ist es ratsam, den Antrag vor der Geburt zu stellen. Dann brauchen Sie nach der Geburt nur noch die Geburtsurkunde und die Steuer-ID des Kindes nachreichen.

 

Um den Antrag auf Kindergeld stellen zu können, benötigen Sie folgende Unterlagen:

 

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Steueridentifikationsnummer des Kindergeldempfängers
  • Steueridentifikationsnummer des neugeborenen Kindes
  • Nachweis zum Kindschaftsverhältnis des Antragstellers

 

Antragsteller ist immer die Person, die das Kindergeld in Absprache mit dem anderen Elternteil erhalten soll. Neben den oben genannten Unterlagen werden im Antragsformular noch einige Daten abgefragt. Neben der Angabe Ihrer persönlichen Daten wie Name, Geburtsdatum, Adresse und Geschlecht werden die gleichen Angaben auch für das Kind abgefragt. Hinzu kommen Fragen zu dem Grund der Antragsstellung, ab wann das Kindergeld ausgezahlt werden soll Angaben zu Ihrem Beschäftigungsverhältnis.

 

Haben Sie alle relevanten Angaben gemacht, können Sie den Antrag elektronisch an die Familienkasse übersenden. Leider ist es mit der elektronischen Zusendung des Kindergeldantrags noch nicht getan. Der Antrag muss zusätzlich ausgedruckt, händisch von Ihnen als Antragsteller unterschrieben und mitsamt der im Original vorliegenden oben genannten Unterlagen per Post an die zuständige Familienkasse versendet werden.

 

Kindergeldzuschlag

Familien mit besonders geringem Einkommen können neben dem Kindergeld auch noch den Kinderzuschlag gesondert beantragen. Höhe und Anspruch auf den Kindergeldzuschlag ist abhängig davon, wie viel Sie, Ihr Partner*in und Ihr Kind verdienen und wie hoch Ihr Vermögen bzw. das des Partners und des Kindes ist. Zu den weiteren Voraussetzungen gehört:

 

  • Sie beziehen Kindergeld, aber kein Arbeitslosengeld II
  • Das Kind wohnt in Ihrem Haushalt
  • Das Kind ist unter 25 Jahre alt
  • Das Kind ist und nicht verheiratet oder befindet sich in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft

 

Das Einkommen muss monatlich mindestens 900 € bei Elternpaaren und 600 € bei Alleinerziehenden betragen. Zum monatlichen Einkommen zählen der Verdienst ohne Abgaben und Steuern, Krankengeld sowie der Bezug von Arbeitslosengeld I. In Bezug auf die Höhe des Kindergeldzuschlags gilt: Je niedriger das Einkommen, desto höher der Kinderzuschlag und je höher das Einkommen, desto niedriger fällt der Kinderzuschlag aus.

 

Den Antrag auf Kinderzuschlag stellen Sie gesondert zum Kindergeldantrag bei der Familienkasse. Zudem müssen Sie Einkommensnachweise der letzten 6 Monaten vorlegen, anhand dessen dann die Höhe des Kindergeldzuschlags ermittelt wird. Der Zuschlag wird für jedes Kind einzeln berechnet und beträgt monatlich max. 292 Euro pro Kind (Stand: 2024). Mithilfe des Kinderzuschlags-Lotsen der Bundesagentur für Arbeit können Sie ganz leicht herausfinden, ob Sie Anspruch auf den Kinderzuschlag hätten oder nicht.

 

 

Wichtig: Der Kinderzuschlag wird immer nur für 6 Monate gewährt. Nach Ablauf der Zeit müssen Sie einen neuen Antrag stellen. Ändern sich Ihre Einkommens- oder Vermögensverhältnisse, müssen Sie dieses der Familienkasse umgehend mitteilen.

Übrigens gibt es 2024 keinen Kinderbonus oder Kinderfreizeitbonus, auch wenn auf Social Media zum Teil etwas anderes behauptet wird! Die Familienkasse zahlt weiterhin wie gewohnt Kindergeld und Kinderzuschlag aus.

 

Anspruch & Antrag auf Baukindergeld

Neben dem Kindergeld, Kindergeldzuschlag und dem Kinderfreibetrag gibt es noch einen weiteren staatlichen Zuschuss für Eltern mit Kindern. Die Rede ist vom Baukindergeld. Damit möchte der Staat Familien oder Alleinerziehende dabei unterstützen, sich den Traum vom Wohneigentum erfüllen zu können. Wenn Sie also ein Haus bauen oder kaufen bzw. eine Eigentumswohnung erwerben möchten, erhalten Sie das Baukindergeld über einen Zeitraum von 10 Jahren und müssen dieses auch nicht zurückzahlen. Gefördert werden allerdings nur der erstmalige Neubau oder der Kauf von Wohneigentum zur ausschließlichen Eigennutzung. Besitzen Sie bereits eine Immobilie, steht Ihnen die finanzielle Unterstützung nicht zu.

 

Den Antrag auf Baukindergeld können Sie online beim Zuschuss-Portal der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW Bank) stellen. Nach erfolgreichem Log-in und Identifikationsverfahren müssen Sie nur noch die für den Antrag relevanten Nachweise hochladen:

 

  • Einkommensteuerbescheide
  • Meldebestätigung
  • Grundbuchauszug
  • Kaufvertrag oder Baugenehmigung

 

Sobald der Antrag geprüft wurde, erhalten Sie die Bewilligung oder Ablehnung per E-Mail über das Zuschuss-Portal. Wurde Ihr Antrag bewilligt, zahlt die KfW Bank Ihnen den Zuschuss auf das von Ihnen angegebene Konto aus.

 

Die Kindergeldnummer

Mit dem Bescheid wird Ihnen auch zeitgleich Ihre persönliche Kindergeldnummer mitgeteilt. Sie finden Sie rechts oben auf dem Kindergeldbescheid und besteht aus Ziffern und Buchstaben. Die Kindergeldnummer setzt sich aus insgesamt 9 Zahlen und 2 Buchstaben zusammen, beispielsweise 111FK222223. Die ersten drei Ziffern stehen für die Familienkasse des jeweiligen Bundeslandes, gefolgt von zwei immer und bei allen Kindergeldbeziehern gleichbleibenden Buchstaben F und K (Feste Kindergeldnummer). Die hinter den beiden Buchstaben folgenden 6 Zahlen bildet Ihre eigentliche Kindergeldnummer.

 

Sollten Sie die Kindergeldnummer einmal vergessen oder den Kindergeldbescheid gerade nicht zur Hand haben, finden Sie diese in den Überweisungsdetails der Familienkasse auf dem Kontoauszug. Die Ziffern- und Buchstabenfolge hinter den Buchstaben KG ist Ihre Kindergeldnummer. Selbstverständlich können Sie die Kindergeldnummer auch bei der Familienkasse erfragen.

 

Warum gibt es verschiedene Auszahlungstermine für das Kindergeld?

Aus technischen Gründen ist es der Familienkasse nicht möglich, allen Berechtigten das Kindergeld in Deutschland an ein und demselben Tag auszuzahlen. Aus diesem Grund wird das Kindergeld gestaffelt und abhängig von der Endziffer der Kindergeldnummer (0-9) überwiesen.

 

Aktuelle Auszahlungstermine fürs Kindergeld 2024 und den Kinderzuschlag

Kindergeld und Kinderzuschlag werden immer zeitgleich ausgezahlt, weshalb der Auszahlungstermin für beide Leistungen gilt. Die aktuellen Auszahlungstermine finden Sie auf der Internetseite der Arbeitsagentur.

 

Der Corona Kindergeld Bonus 2020 und 2021

2020 wurde im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets ein Kinderbonus von einmalig 300 € pro Kind an alle Eltern, Alleinerziehende oder Sorgeberechtigte ausgezahlt, die zu diesem Zeitpunkt Kindergeld bezogen haben. Mit dem Dritten Corona-Steuerhilfegesetz wurde vergangenes Jahr ein weiterer Kinderbonus in Höhe von einmalig 150 € pro Kind beschlossen.
Der Corona Kindergeld Bonus 2020 und 2021 werden nicht mit Sozialleistungen verrechnet oder auf die Grundsicherung angerechnet.

 

Freibeträge für Familien

Zur steuerlichen Entlastung von Familien mit Kindern werden vom Staat verschiedene Freibeträge u.a. der Kinderfreibetrag, gewährt. Sie dienen dazu, das Existenzminimum von Kindern steuerfrei zu stellen, und berücksichtigen alle Kinder, für die Anspruch auf Kindergeld besteht.

 

Infografik Kinderfreibetrag - Freibetrag für Familien

Fragen und Antworten zum Kindergeld

Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Anspruch auf Kindergeld haben alle leiblichen Eltern, Adoptiveltern und Pflegeeltern, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz in Deutschland und bei denen mindestens ein minderjähriges Kind im selben Haushalt wohnt.

 

Wo kann man Kindergeld beantragen?

Zuständig für Beantragung und Auszahlung des Kindergeldes ist die Familienkasse. Welche Kindergeldkasse für Sie zuständig ist, ist abhängig von Ihrem Wohnort. Über die Agentur für Arbeit können Sie online die zuständige Familienkasse ermitteln.

Wo finde ich die Kindergeldnummer?

Die Kindergeldnummer finden Sie rechts oben auf Ihrem Kindergeldbescheid. Sie besteht aus drei Ziffern, gefolgt von zwei Buchstaben und weiteren 6 Ziffern. Zum Beispiel 333FK444456. Sollten Sie den Kindergeldbescheid gerade nicht zur Hand haben, finden Sie Ihre Kindergeldnummer auch unter den Überweisungsdetails der Familienkasse auf Ihrem Kontoauszug.

Wie lange bekommt man Kindergeld?

Regulär wird das Kindergeld bis zur Volljährigkeit gezahlt. Unter gewissen Voraussetzungen ist es jedoch möglich, dass der Anspruch auf Kindergeld auch noch nach dem 18. Geburtstag des Kindes besteht. Dies wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn Ihr Kind eine Ausbildung oder ein Studium beginnt.

Wird Kindergeld regelmäßig erhöht?

Es gibt keine gesetzlich festgeschriebene Erhöhung des Kindergeldes. Allerdings wird es immer wieder in kleinen Schritten angehoben und somit den steigenden Lebenshaltungskosten angepasst.

Wann wird Kindergeld ausgezahlt?

Der Auszahlungstermin ist abhängig von der Endziffer Ihrer Kindergeldnummer. Während Kindergeldbezieher mit der Endziffer 0, 1 und 2 zu Beginn des Monats ausgezahlt werden, erhalten diejenigen mit den Endziffern 8 oder 9 das Kindergeld erst zum Monatsende.