Kindergeld und Kinderfreibeträge angehoben

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Das Familienentlastungsgesetz bringt für Familien in zwei Stufen Entlastungen. Dazu trägt eine Erhöhung des Kindergelds, ein höherer Kinderbetrag und höhere Grundfreibeträge bei.

Das Kindergeld steigt 2019 um 10,– € pro Kind, allerdings erst ab Juli 2019. So viel Kindergeld erhalten Sie ab Juli 2019 bei mehreren Kindern:

  • für ein Kind 204,– €,

  • für zwei Kinder 408,– €,

  • für drei Kinder 618,– €,

  • für vier Kinder 853,– €,

  • für jedes weitere Kind 235,– €.

Steuerliche Kinderfreibeträge angehoben

Genau genommen müssen dabei zwei Komponenten unterschieden werden: Der Freibetrag für das Existenzminimum des Kindes und der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf. Der letztere ist seit 2010 unverändert und beträgt 2.640,– €.

Der Existenzminimums-Freibetrag muss dagegen regelmäßig angepasst werden. Er wird im kommenden Jahr von jetzt 4.788,– € auf 4.980,– € angehoben. Der Gesamtkinderfreibetrag steigt damit 2019 von 7.428,– € auf 7.620,– €. Auch die Erhöhung für 2020 steht bereits fest. Der Gesamtkinderfreibetrag steigt dann um 192,– € auf 7.812,– €.

Auch der steuerliche Grundfreibetrag steigt in den kommenden Jahren in zwei Schritten. 2019 beträgt er 9.168,– € und 2020 sind es 9.408,– €.

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