Kindergeld: Überschreitet Ihr Kind wegen der Kürzung der Entfernungspauschale die Einkommensgrenze? Einspruch!
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Seit 2007 hat der Gesetzgeber den Abzug von Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben an etlichen Stellen gekürzt. So sind zum Beispiel die ersten 20 km des Weges zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht mehr abziehbar. Hier heißt es für Eltern volljähriger Kinder aufzupassen: Durch die Verschlechterungen kann Ihr Kind über die Einkommensgrenze rutschen, obwohl sich an seinen Einkünften und Bezügen gar nichts geändert hat.
Und dann wird es teuer: Sie verlieren das Kindergeld für das ganze Jahr und mit ihm alles kindergeldabhängigen Vergünstigungen. Sorgen Sie also dafür, dass Ihr Kind Ihren Kindergeldanspruch rettet, indem es rechtzeitig die Einkommensbremse zieht! Zum Beispiel könnten Sie es mit einem finanziellen Beitrag zu einem Urlaub überreden, in den Ferien weniger zu arbeiten. Auf welche Weise Ihr Kind sein Einkommen noch reduzieren kann, finden Sie im "Steuer-Spar-Berater".
Es gibt aber auch Hoffnung, wenn Ihr Kind keine Möglichkeit hat, sein Einkommen zu reduzieren. Das Bundesverfassungsgericht muss nämlich in dem Verfahren 2 BvL 1/07 klären, ob die Kürzung der Entfernungspauschale rechtens ist. Deshalb können Sie jetzt gegen einen noch offenen Ablehnungs- bzw. Aufhebungsbescheid der Familienkasse Einspruch einlegen und mit Hinweis auf 2 BvL 1/07 das Ruhen des Verfahrens beantragen.
Denken Sie außerdem daran, dass Sie später auch gegen Ihren Einkommensteuerbescheid 2007 Einspruch einlegen müssen. Nur so können Sie sicherstellen, dass der Finanzbeamte die Freibeträge für Kinder berücksichtigen kann und Sie so in den Genuss der höchstmöglichen steuerlichen Förderung für Ihr Kind kommen.
Übrigens: Die Verschlechterungen bei den Werbungskosten/Betriebsausgaben schlagen auch auf die "besonderen Ausbildungskosten" durch. So fallen jetzt zum Beispiel bei einem Studenten auch die ersten 20 km des Weges zwischen Wohnung und Universität weg. Auch in diesem Fall müssen Sie Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen.