Kein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, wenn ein volljähriges Kind ohne Kindergeldanspruch bei Ihnen wohnt

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Der Entlastungsbetrag soll Sie begünstigen, wenn Sie "echt" allein erziehend sind. Lebt auch ein volljähriges Kind in Ihrem Haushalt, für das keinen Anspruch auf Kindergeld haben, gibt es deshalb keinen Entlastungsbetrag.

Für ein volljähriges Kind fällt der Kindergeldanspruch grundsätzlich weg, sobald es 25 Jahre alt ist. In diesem Alter ist Ihr Sprössling aber in der Regel noch in der Ausbildung und folglich finanziell von Ihnen abhängig.

In dieser Situation ist es schlimm genug, dass Sie den Entlastungsbetrag nicht mehr bekommen, wenn Sie ihn bisher wegen dieses Kindes bekommen haben. Aber es ist sogar noch schlimmer: Lebt in Ihren Haushalt ein weiteres Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht, fällt der Entlastungsbetrag trotzdem weg! Begründung: Weil nun ein volljähriges Kind ohne Kindergeldanspruch in Ihrem Haushalt lebt, sind Sie nicht mehr "echt" allein erziehend.

Das kann vom Gesetzgeber eigentlich nicht gewollt sein. Und dennoch ziehen Sie den Kürzeren: Das Bundesverfassungsgericht hat das zu dieser Frage anhängige Verfahren 2 BvR 266/08 gar nicht erst zur Entscheidung angenommen. Traurige Konsequenz: Verweigert Ihnen der Finanzbeamte in einer solchen Situation den Entlastungsbetrag dann bleiben Ihnen nur noch zwei Wege: aufgeben oder selber klagen. Aktuell ist uns kein weiteres Verfahren bekannt, auf das Sie sich berufen könnten.

Haben Sie für ein früheres Jahr in dieser Sache bereits Einspruch eingelegt und ruht das Verfahren, dann wird der Finanzbeamten darüber jetzt negativ entscheiden.

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