Erhöhtes Kindergeld 2009: So machen Patchwork-Familien mehr daraus
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Ab 2009 ändert sich nicht nur die Höhe des Kindergeldes. Es gibt dann für das dritte bzw. das vierte und jedes weitere Kind auch mehr als für das erste und zweite. Deshalb ist bei Patchwork-Familien die richtige Wahl des Auszahlungsberechtigten bares Geld wert. Das liegt an den "Zählkindern".
So hoch ist das monatliche Kindergeld:
1. Kind | 2. Kind | 3. Kind | 4. Kind usw. | |
bis 2008 | 154 Euro | 154 Euro | 154 Euro | 179 Euro |
ab 2009 | 164 Euro | 164 Euro | 170 Euro | 195 Euro |
Welchen Rang ein bestimmtes Kind hat (erstes Kind, zweites, ...), richtet sich nach seinem Alter: Das älteste Kind ist das erste, das zweitälteste das zweite usw.
"Zählkinder": 3 ist mehr als 2 + 1 und 4 ist mehr als 3 + 1
Diese Rechnung gilt zumindest beim Kindergeld. Es werden nämlich alle Kinder mitgezählt, für die Sie grundsätzlich Anspruch auf Kindergeld haben, selbst wenn das Geld an eine andere Person ausgezahlt wird.
Das Kindergeld soll zwar beide Elternteile entlasten und steht jedem zur Hälfte zu. Die Familienkasse zahlt das Geld für ein bestimmtes Kind aber immer nur an eine Person aus. Deshalb gibt es genaue Spielregeln, an wen das Geld ausgezahlt wird:
- Lebt ein Kind im gemeinsamen Haushalt der Eltern, können die Eltern bestimmen, an welchen Elternteil das Kindergeld gezahlt werden soll. Ob die Eltern verheiratet sind, spielt keine Rolle.
- Leben die Eltern des Kindes getrennt, bekommt derjenige das Kindergeld, bei dem das Kind wohnt ("Obhutsprinzip").
- Lebt das Kind in einem gemeinsamen Haushalt mit einem Elternteil und dessen neuen Ehepartner, kann das Ehepaar bestimmen, an wen das Kindergeld ausgezahlt werden soll (Eltern- oder Stiefelternteil).
- Lebt ein Kind nicht im Haushalt der Eltern, bekommt derjenige das Kindergeld, der dem Kind Unterhalt zahlt. Zahlen mehrere Berechtigte, geht das Kindergeld an denjenigen, der die höchste Summe trägt.
Die richtige Wahl des Auszahlungsberechtigten ist wichtig, wenn Sie drei, vier oder mehr Kinder haben.
Beispiele zu den verschiedenen Möglichkeiten finden Sie hier.
Und noch etwas müssen Sie bei der Wahl des Auszahlungsberechtigten berücksichtigen: Manche Vergünstigungen bekommen Sie nur, wenn die Familienkasse das Kindergeld an Sie auszahlt. Das gilt zum Beispiel für die Kinderzulage bei der Altersvorsorge und den Familienzuschlag für Beamte. |