ElterngeldPlus: Länger Elterngeld bei Teilzeitarbeit

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Mit dem ElterngeldPlus werden Väter und Mütter unterstützt, die schon während des Elterngeldbezugs und danach in Teilzeit arbeiten wollen.

Mit den ElterngeldPlus-Monaten können sie während der Teilzeittätigkeit doppelt so lange die Förderung durch das Elterngeld nutzen. Aus einem Elterngeldmonat werden somit zwei ElterngeldPlus-Monate.

Konkret heißt das:

  • Das Elterngeld kann bis zu 28 Monate bezogen werden (24 Monate + 4 Partnermonate). Die vier Partnermonate gibt es, wenn beide Elternteile Teilzeit arbeiten (25 bis 30 Wochenstunden) und sich die Betreuung des Kindes teilen.

  • Monatlich gibt es das Elterngeld dann in halber Höhe – also 150 bis 900 Euro.

Das Elterngeld ist steuerfrei. Es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, für die Jahre, in denen Sie Elterngeld erhalten haben, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

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