Drei-Generationen-Haushalt: Wer bekommt das Kindergeld?
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Wenn Kinder, Eltern und Großeltern in einem gemeinsamen Haushalt leben, erhalten die Eltern das Kindergeld. Das gilt auch dann, wenn sich vor allem die Großeltern um die Kinder kümmern.
Der Fall: Eine Mutter lebte mit ihren beiden Kindern im Haus der Großeltern. Sie arbeitete außerhalb und hatte am Beschäftigungsort eine weitere Wohnung. Sie besuchte die Kinder in regelmäßigen Abständen und sorgte für den finanziellen und materiellen Unterhalt der Kinder.
Die Kindergeldkasse wollte daher das Kindergeld nicht mehr an die Mutter, sondern an die Großeltern auszahlen, da die Kinder in deren Haushalt lebten.
Das Urteil: Das Sächsische FG entschied, dass das Kindergeld an die Mutter ausgezahlt werden muss. Dass die Kinder bei den Großeltern wohnten und versorgt wurden, hieße nicht automatisch, dass sie in deren Haushalt aufgenommen wurden. Vielmehr handelte es sich um einen gemeinsamen Haushalt der drei Generationen. Für diesen Fall sieht § 64 Abs. 2 Satz 5 erster Halbsatz EStG vor, dass das Kindergeld an die Eltern (bzw. hier die Mutter) ausgezahlt wird. Nur wenn die Eltern auf das Kindergeld verzichten, kann es an die Großeltern ausgezahlt werden. Wer sich in erster Linie um die Kinder kümmert, ist bei dieser Konstellation nicht relevant (Sächsisches FG, Urteil vom 18.5.2011, Az. 6 K 1169/08 (Kg)).