Auslandsstudium: Gibt es weiterhin Kindergeld?

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Studiert ein Kind im Ausland, kommt es für das Kindergeld darauf an, ob und wie lange das Kind während der Semesterferien in der Heimat verbringt. Dauert der Auslandsaufenthalt nur ein oder zwei Semester, ist das Kindergeld nicht in Gefahr.

Für die Kindergeldstelle ist der Wohnsitz des Studenten entscheidend. Bei Auslandsaufenthalten von nicht mehr als einem Jahr geht sie davon aus, dass dieser weiter in Deutschland bleibt. Voraussetzung: Es muss während des Auslandsaufenthalts in Deutschland eine eigene Wohnung oder ein Zimmer im Haus der Eltern für den Studenten bereit stehen.

Bei längeren Auslandsaufenthalten muss der Student jedes Jahr in den Semesterferien mindestens fünf Monate in seiner Wohnung bzw. im Haus der Eltern verbringen. Sind die Semesterferien im Gastland kürzer als fünf Monate, verringert sich die Mindestaufenthaltsdauer entsprechend.

Eine kürzere Aufenthaltsdauer als fünf Monate kann in Ausnahmefällen ausreichen. Dann sollten Betroffene aber gute Argumente dafür haben, dass das Kind eine besonders starke Bindung an das Elternhaus und das soziale Umfeld hat. Je jünger das Kind, desto eher wird die Kindergeldstelle zustimmen (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.11.2007, Az. 6 K 328/07).
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