Haushaltshilfe: Wie Sie den Unfallversicherungsschutz sichern
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Wer eine Haushaltshilfe im Privathaushalt schwarz beschäftigt, bricht zwar das Gesetz, muss jedoch bislang selten eine Strafverfolgung befürchten. Deutlich riskanter ist ein fehlender Unfallversicherungsschutz der oder des Beschäftigten - die meisten Unfälle passieren schließlich im Haushalt. Der Unfallversicherungsschutz kann auch bei informell beschäftigten Haushaltshilfen sichergestellt werden – und zwar über die Unfallkassen der Länder.
Beispiel: Ein Lehrerhaushalt im Kölner Norden. Hierhin kommt zweimal in der Woche für jeweils vier Stunden eine Haushaltshilfe. Eigentlich ein klassischer Fall für eine bei der Minijobzentrale angemeldete Haushaltshilfe. Doch der Haushalt hat die Perle nicht offiziell gemeldet. Genau das machen Millionen Haushalte in Deutschland. Anders als in vielen dieser Haushalte ist die Hilfe aber unfallversichert, und zwar über die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen.
Eine solche Variante der Absicherung gegen das Risiko von Arbeitsunfällen im Privathaushalt wird von der Minijobzentrale, bei der Minijobber grundsätzlich angemeldet sein müssen, ungern gesehen, stellt aber immerhin eine Art Minimalabsicherung bei einer eigentlich illegaler Beschäftigung dar.
Die Unfallkassen werben nicht gerade um diese Personengruppen. Sie erklären vielmehr ausdrücklich, dass Minijobber bei der Minijobzentrale anzumelden sind. Gleichzeitig weisen sie aber auch darauf hin, dass eine anonyme Meldung bei ihnen – anders als im Haushaltsscheckverfahren – möglich ist. So erklärt die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen in diesem Zusammenhang beispielsweise: "Übrigens: Uns interessiert nur die Anzahl Ihrer Beschäftigten, den Namen Ihrer Hilfe brauchen Sie uns nicht mitzuteilen".
Bei der Unfallkasse Niedersachsen heißt es: "Bei allen Haushalten, die nicht am Haushaltsscheckverfahren teilnehmen, ist die Meldung direkt beim GUV-Hannover vorzunehmen". GUV ist die Abkürzung für Gemeinde-Unfallversicherungsverband. Man könnte es auch so formulieren: Die Unfallkassen fischen mit der von ihnen ermöglichten Direktmeldung der Haushaltshilfen diejenigen Haushalte ab, die einen Minijobber zwar schwarz beschäftigen, aber in Sachen Versicherung immerhin auf der sicheren Seite sein wollen.
Der Unfallversicherungsschutz für eine Haushaltshilfe kostet in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich viel. In Nordrhein-Westfalen sind es beispielsweise 29,– € jährlich, in Niedersachsen sind es derzeit 65,– € jährlich. Die Beiträge zahlt – wie immer bei der gesetzlichen Unfallversicherung – allein der Arbeitgeber.
Wenn Sie schon nicht am Haushaltsscheckverfahren teilnehmen, sollten Sie Ihre Haushaltshilfe wenigstens bei der zuständigen Unfallkasse anmelden. Das geht online schnell. Wenn Sie das in Nordrhein-Westfalen beispielsweise tun, erhalten Sie einige Tage später von der Unfallkasse folgende Mitteilung: "Sehr geehrter Herr X, ich bestätige hiermit die Anmeldung der in Ihrem Privathaushalt beschäftigten Hilfe(n), für die von unserer Unfallkasse der gesetzliche Unfallversicherungsschutz gewährt wird".
Was ist eine Unfallkasse?
Unfallkassen gibt es in allen Bundesländern. Hierbei handelt es sich um die gesetzlichen Unfallversicherungsträger für die Angestellten des öffentlichen Dienstes und der aus diesem hervorgegangenen Unternehmen sowie deren Tochterunternehmen. Aber auch weitere Personengruppen sind über diese Kassen versichert, etwa Schüler und Studenten – und Haushaltshilfen.
Die gewerblichen Berufsgenossenschaften sind dagegen für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft zuständig.
Eine klickbare Liste der Unfallkassen finden Sie unter www.dguv.de.
(MS)