So weisen Sie die Vermietungsabsicht nach

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Wenn Sie dem Finanzamt nicht einen der in Teil 2 genannten Fälle nachweisen konnten, wird es schwieriger: Wie überzeugen Sie das Finanzamt doch noch von der ausschließlichen Vermietung?

Versuchen Sie, bei der Vermietung die am Ferienort übliche Auslastung zu erreichen und weisen Sie die vermietete Zeit nach

  • durch ausgestellte Rechnungen für die vermietete Zeit oder
  • durch Zahlungsbelege über die gezahlte Kurtaxe.

Bei wenigen Vermietungstagen zum Beispiel in den ersten Jahren nach der Anschaffung der Ferienwohnung machen Sie Ihre Vermietungsabsicht deutlich

  • durch Aufnahme der Ferienwohnung in das Gastgeberverzeichnis,
  • durch das Schalten von Zeitungsinseraten oder
  • durch das Anbieten der Ferienwohnung im Internet.

Erklären Sie gegebenenfalls auch, warum eine vom Finanzamt unterstellte Selbstnutzung für Sie gar nicht infrage kam (z.B. wegen Urlaubs am Mittelmeer oder anderer Aktivitäten und Verpflichtungen).

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