Rechtsstreit um Immobiliendarlehen - Anwaltskosten absetzbar

 - 

Müssen Sie im Rechtsstreit um ein Darlehen, mit dem Sie eine vermietete Immobilie finanziert haben, einen Anwalt einschalten? Dann können Sie das Honorar als Werbungskosten geltend machen.

Begründung: Das Darlehen nehmen Sie auf, um Einkünfte aus Vermietung zu erzielen. Alle Kosten, die mit dem Kredit in direktem Zusammenhang stehen, muss das Finanzamt deshalb  als Werbungskosten berücksichtigen. Dazu gehören neben Zinsen, Kreditbearbeitungskosten oder Finanzmaklerprovisionen eben auch Kosten eines Rechtsstreits (FG Köln, Urteil vom 14.8.2008, Az. 10 K 1272/07).

Das Finanzamt hat Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt (Az. IX R 47/08). Sollte Ihr Finanzamt Anwaltskosten nicht als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften anerkennen, sollten Sie Einspruch einlegen und unter Hinweis auf die Revision das Ruhen des Verfahrens nach § 363 AO beantragen.
URL:
https://www.steuertipps.de/haus-wohnung-vermieten/themen/rechtsstreit-um-immobiliendarlehen-anwaltskosten-absetzbar