Neubau von Mietwohnungen: Höhere Abschreibung beschlossen

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Der Bundesrat hat den Sonderabschreibungen beim Mietwohnungsneubau zugestimmt. Künftig können in den ersten vier Jahren 28% der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Mietwohnung steuerlich abgeschrieben werden.

Die Höhe der Abschreibung setzt sich zusammen aus der bereits geltenden Abschreibung von 2% pro Jahr und der jetzt beschlossenen Sonderabschreibung: Befristet für vier Jahre können private Investoren 5% der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Wohnung bei der Steuer geltend machen. Damit können in den ersten vier Jahren insgesamt 28 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Mietwohnung steuerlich abgeschrieben werden.

Voraussetzung für die Sonderabschreibung ist, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bei maximal 3.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche liegen. Das soll der Bau bezahlbarer Mietwohnungen anregen.

Außerdem müssen die neu gebauten Mietwohnungen dauerhaft bewohnt sein. Mit dieser Voraussetzung soll verhindert werden, dass die neuen Wohnungen als Ferienwohnung vermietet oder untervermietet werden.

Auch Steuerbegünstigungen für Investitionen in bestehende Gebäude sind vorgesehen, die jedoch ebenfalls nur gewährt werden, wenn mit den Investitionen neuer Wohnraum geschaffen wird.

Das Gesetz muss noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden und tritt dann einen Tag nach der Verkündung in Kraft.

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