Haben Sie eine Photovoltaikanlage oder KWK-Anlage?

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Viele haben es noch gar nicht mitbekommen: Wer eine Anlage zur Stromerzeugung sein eigen nennt, muss diese beim Marktstammdatenregister anmelden. Marktstamm-was? Wir erklären es Ihnen!

Was ist das Marktstammdatenregister?

Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist das Register für den deutschen Strom- und Gasmarkt. Im MaStR müssen vor allem die Stammdaten zu Stromerzeugungsanlagen und Gaserzeugungsanlagen registriert werden. Außerdem sind die Stammdaten von Marktakteuren wie Anlagenbetreibern, Netzbetreibern und Energielieferanten zu registrieren. Dazu gehören auch Sie als Betreiber einer Photovoltaikanlage bzw. einer der anderen genannten Stromerzeugungsanlagen.

Das MaStR wird von der Bundesnetzagentur geführt, die Registrierung erfolgt online über ein Webportal.

Die bisherigen Meldewege für EEG-Anlagen und KWK-Anlagen sind nicht mehr aktiv! Ab sofort können Stromerzeugungsanlagen nur noch über das neue Webportal registriert werden. Das gilt neben Photovoltaikanlagen auch für Solaranlagen, Batteriespeicher und KWK-Anlagen.

  • Wer jetzt eine Anlage baut bzw. kauft, mit der Strom erzeug wird, muss diese innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme beim Marktstammdatenregister anmelden.

  • Wer seine Anlage nicht eintragen lässt, muss möglicherweise ein Bußgeld bezahlen und verliert seine EEG-Vergütung.

Wer muss sich beim Marktstammdatenregister anmelden?

Zur Registrierung sind die meisten Marktakteure des Strom- und Gasmarktes verpflichtet. Marktakteur sind Sie zum Beispiel, wenn Sie eine der folgenden Anlagen betreiben:

  • Solaranlage,

  • Windenergieanlage,

  • Biomasseanlage,

  • Wasserkraftanlage,

  • Anlage zur Stromerzeugung aus Geothermie oder Solarthermie, Grubengas, Klärschlamm,

  • Verbrennungsanlage einschließlich KWK-Anlagen, Brennstoffzellen und Notstromaggregate,

  • Stromspeicher.

Nicht erschrecken: Damit eine fachlich korrekte Eintragung möglich ist, werden zu allen Anlagen zunächst Einheiten (= Generatoren) registriert. Gegebenenfalls erfolgt anschließend die Zuordnung zu einer EEG-Anlage oder einer KWK-Anlage.

Als Anlagenbetreiber (ABR) müssen Sie sowohl sich selbst registrieren als auch die Anlage, die sie betreiben. Das gilt auch dann, wenn die Anlage bereits in einem anderen Register der Bundesnetzagentur registriert wurde!

Wichtig: Sie müssen sich und Ihre Anlage auch dann anmelden, wenn Sie für die Anlage keine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) erhalten!

Die Registrierung kann auch von einer anderen Person übernommen werden. Wir gehen davon aus, dass viele Anlagen-Installateure dies für ihre Kunden übernehmen werden. Der Installateur bzw. sein Arbeitgeber legt dann ein eigenes Benutzerkonto an, registriert aber Sie als Anlagenbetreiber und natürlich auch (nur) Ihre Anlage. Ihr Vertreter braucht für die Anmeldung eine Bevollmächtigung. Außerdem ist es Ihre Aufgabe sicherzustellen, dass alle für die Registrierung notwendigen Daten vorliegen.

Am Ende der Registrierung kann eine Meldebescheinigung heruntergeladen werden. Lassen Sie sich dieses Formular von Ihrem Vertreter aushändigen.

Wie geht die Anmeldung beim Marktstammdatenregister?

Die Registrierung bzw. Anmeldung erfolgt über das Internetportal des Marktstammdatenregisters: Gehen Sie also bitte auf https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR und dort auf Registrierung starten.

Die Zugangsdaten des PV-Meldeportals können nicht verwendet werden: Das PV-Meldeportal ist abgeschaltet.

Als Privatperson oder kleines Unternehmen mit nur einer Anlage benutzen Sie für die Anmeldung am besten den auf der Internetseite zuerst genannten Assistenten "Betreiber einer Stromerzeugungsanlage". Der Assistent führt Sie dann durch Ihre Registrierung und die Ihrer Stromerzeugungsanlagen im Marktstammdatenregister.

Die folgenden Informationen und Unterlagen sollten Sie parat haben:

  • Name, E-Mail-Adresse und Geburtsdatum

  • Standort der Anlage,

  • verschiedene technische Merkmale je Anlagentyp,

  • Angaben zum Netzanschluss,

  • ggf. zusätzlich Angaben nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) oder zu Genehmigungen.

Auf der Internetseite des Marktstammdatenregisters gibt es Registrierungshilfen für Solaranlagen, Stromspeicher, KWK-Anlagen, Windenergieanlagen, Biomasseanlagen und Anlagen zur Stromerzeugung aus Geo- oder Solarthermie, Grubengas, Klärschlamm. Hier können Sie das für Sie passende PDF kostenlos herunterladen.

Wenn Sie während der Registrierung unterbrechen müssen, weil Ihnen zum Beispiel noch Unterlagen fehlen, können Sie das tun und einfach später weitermachen: Der Registrierungsassistent ist in mehrere Schritte gegliedert, und beim Wechsel in den nächsten Schritt werden automatisch alle Daten zwischengespeichert.

Welche Fristen gelten bei der Anmeldung zum Marktstammdatenregister?

Für EEG-Anlagen (einschließlich EE-Stromspeicher) und KWK-Anlagen gilt in der Regel

Art der Anlage

Inbetriebnahme

Registrierungsfrist

EEG- und KWK-Anlangen

vor dem 1. Juli 2017

31. Januar 2021

EEG- und KWK-Anlangen

ab dem 1. Juli 2017

1 Monat nach Inbetriebnahme der Anlage

Abweichende Regelung für zwischen 1.7.2017 und 31.1.2019 registrierte EEG- und KWK-Anlagen in Betrieb*

nicht relevant

Eintragung im Webportal bis 31. Januar 2021

* Anlagen, die im Übergangszeitraum nur als Projekt registriert wurden, müssen bei Inbetriebnahme im MaStR-Webportal neu registriert werden. Es gilt die Frist von einem Monat nach Inbetriebnahme der Anlage.

Für allen anderen Einheiten und Anlagen gilt:

Inbetriebnahme

Registrierung bis

vor dem 1. Juli 2017

31. Januar 2021

ab dem 1. Juli 2017

31. Juli 2019

Änderungen, die die im Marktstammdatenregister eingetragenen Daten betreffen, müssen innerhalb eines Monats nach ihrem Eintritt im Marktstammdatenregister registriert werden.

Was kostet die Anmeldung beim Marktstammdatenregister?

Hier ist die Antwort erfreulich kurz: Nichts. Die Registrierung ist gebührenfrei.

Die Bundesnetzagentur hat auf der Internetseite zum Marktstammdatenregister eine umfangreiche FAQ-Liste zusammengetragen, in der Sie Informationen zu zahlreichen weiteren Fragen finden.

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