Beamter schläft - Eigenheimzulage bleibt
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Stellen Sie sich vor, Sie bekommen Eigenheimzulage, obwohl Ihre Einkünfte eigentlich viel zu hoch sind. Kann das Finanzamt die bereits gewährte Zulage zurückfordern, wenn es später seinen Irrtum bemerkt? Nein, es kann nicht. Das hat jetzt das Finanzgericht Düsseldorf entschieden (Aktenzeichen: 14 K 4058/02).In dem Fall hatte ein Ehepaar seine Einkünfte mit 380.000,- DM wahrheitsgemäß angegeben. Mit einem solch hohen Einkommen hätten sie gar keine Eigenheimzulage bekommen dürfen. Der Finanzbeamte aber hat das übersehen und trotzdem Eigenheimzulage gewährt. Als das Finanzamt später den Fehler bemerkte, forderte es die bis dahin gezahlte Zulage in Höhe von 13.000,- DM zurück. Zu Unrecht, so die Düsseldorfer Finanzrichter. Denn der Antrag war korrekt ausfüllt. Wenn das Finanzamt diese Angaben aber nicht überprüft und falsch entscheidet, geht das zu Lasten des Staates. Konsequenz: Für die Zukunft wird die Zulage zwar gestrichen, die bereits gezahlte Zulage darf das Ehepaar aber behalten.
Das letzte Wort hat jetzt der Bundesfinanzhof. Denn das Finanzamt hat natürlich gegen das Urteil Revision eingelegt (Aktenzeichen IX R 17/05). Für Sie bedeutet das: Wenn das Finanzamt in einem vergleichbarem Fall von Ihnen Eigenheimzulage zurückfordert, sollten Sie dagegen Einspruch einlegen und auf die Revision verweisen.