Steuerbefreiung für "Wohnen für Hilfe"?

 - 

Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder möchten, dass das Konzept Wohnen für Hilfe von der Steuer befreit werden soll. Worum geht es dabei?

Die Grundidee von Wohnen für Hilfe ist, dass z.B. Studierende oder Auszubildende ein Zimmer im Haus von Senioren, Menschen mit Behinderungen oder Alleinerziehenden bewohnen und dafür im Alltag helfen. Sie erhalten das Zimmer zu einem günstigen Mietpreis oder ganz mietfrei und müssen nur die Mietnebenkosten tragen. Im Gegenzug helfen sie dem Wohnungsgeber bei Tätigkeiten im Alltag, also beispielsweise Einkaufen, Gartenarbeiten, Tierpflege oder Kinderbetreuung und Hausaufgabenbetreuung. Art und Umfang von Leistung und Gegenleistung werden vertraglich fest vereinbart; meist gilt: pro Quadratmeter Wohnfläche eine Stunde Hilfe pro Monat.

Vor dem Hintergrund steigender Mieten und angespannter Wohnungsmärkte insbesondere in Universitätsstädten biete Wohnen für Hilfe eine echte Alternative, die mit der Steuerbefreiung gestärkt werden soll, erklärte die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen, die auch Vorsitzende der Finanzministerkonferenz ist. Die Steuerbefreiung leiste einen wichtigen Beitrag zum Abbau von bürokratischen Hürden und schaffe Rechtssicherheit für alle Beteiligten.

Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder bitten den Bundesfinanzminister, eine entsprechende Regelung zur Steuerbefreiung von Wohnen für Hilfe möglichst rasch in ein Gesetzgebungsverfahren einzubringen.

URL:
https://www.steuertipps.de/haus-wohnung-vermieten/immobilien-vermieten/steuerbefreiung-fuer-wohnen-fuer-hilfe