Energetische Baumaßnahmen: Liste der förderfähigen Maßnahmen

Nach § 35c des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind energetische Sanierungsmaßnahmen an selbst genutzten Wohngebäuden (Häuser und Wohnungen), die älter als zehn Jahre sind, steuerbegünstigt.

Über drei Jahre verteilt ist eine Ermäßigung der Einkommensteuer von 20% der Kosten möglich, maximal 40.000 Euro. Damit sind maximal 200.000 Euro Sanierungsaufwendungen steuerbegünstigt (20 % von 200.000 Euro = 40.000 Euro Steuerersparnis).

Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 14.1.2021 eine umfangreiche Liste mit steuerbegünstigten Sanierungsarbeiten veröffentlicht, die Sie sich hier herunterladen können.

Wer die Steuervergünstigung für selbst genutztes Wohneigentum in Anspruch nehmen möchte, muss die »Anlage Energetische Maßnahmen« zur Steuererklärung einreichen und Angaben zu den Kosten für die durchgeführten energetischen Maßnahmen machen. Das Formular finden Sie hier.

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