Baukindergeld für Selbstnutzer

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Um Familien den Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern, gibt es neuerdings das Baukindergeld. Ziel ist es, den Wohnungsbau zu fördern, denn in manchen Regionen herrscht ein Mangel an familiengerechten Wohnungen.

Ziel des Baukindergelds ist es, besonders einkommensschwächeren Familien unter die Arme zu greifen.

Förderrahmen

Entscheidend dafür, wer eine Förderung erhält oder nicht, ist zunächst das Einkommen. Hier gilt ein familiäres Einkommen von 75.000,– € zu versteuerndem Bruttoeinkommen als Grenze. Für jedes weitere Kind kommen dann 15.000,– € hinzu, sodass eine vierköpfige Familie Einkünfte von bis zu 105.000,– € im Jahr erzielen kann, um von der Förderung zu profitieren.

Nachweisen muss der Antragsteller oder die Antragstellerin das Einkommen über die Steuererklärung der beiden Vorjahre. Wer im Jahr 2018 die Förderung beantragen will, braucht hierzu die Steuerbescheide aus den Jahren 2016 und 2017, denn wichtig ist das Durchschnittseinkommen aus den Jahren 2015 und 2016. Die Kinder dürfen dabei vor Antragstellung nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben. Generell gilt die Situation bei Antragstellung. Kommt ein weiteres Kind während der Laufzeit der Förderung hinzu, ändert das nichts mehr an der Förderung.

Unerheblich ist die Art der Immobilie, die selbst genutzt wird, das heißt, sowohl ein Einfamilienhaus wie eine Doppelhaushälfte und eine Eigentumswohnung sind förderfähig. Weiterhin ist von Bedeutung, dass es sich um den Ersterwerb handeln muss. Damit sind Paare außen vor, die sich noch ohne Kinder Wohneigentum zugelegt haben, nun aber aufgrund zunehmenden Platzbedarfs vergrößern wollen. Weitere Voraussetzungen sind, dass die Kinder bei Antragstellung in der erworbenen Wohnung leben. Die Eltern müssen Kindergeld beziehen oder über einen Kinderfreibetrag verfügen. Die Förderung gilt nur für Wohneigentum in Deutschland.

Tabellarische Übersicht der Änderungen nach der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) zum 1.12.2020

Im Gesetz sowie bei der KfW wird auf den Stichtag abgestellt. Eine nachträgliche Prüfung des Antrags hinsichtlich der Überschreitung der Einkommensgrenze wird somit ausgeschlossen. Alles, was bei der Antragstellung zugesagt wird, läuft weiter, selbst wenn der Antrag während der Elternzeit gestellt wurde, aber der Partner danach wieder Vollzeit arbeitet und dadurch die Einkommensgrenze überschreitet. Die Förderung endet allerdings vorzeitig, falls das Kind stirbt.

Das Baukindergeld ist zeitlich befristet. Das liegt an der maximal angepeilten Förderung von zwei Milliarden Euro. Anträge können aus heutiger Sicht nur dann positiv beschieden werden, wenn der Bau- oder Kaufvertrag zwischen dem 1.1.2018 und dem 31.12.2020 geschlossen wird. Das Baukindergeld gibt es auch rückwirkend. Das wurde so von der Großen Koalition beschlossen. Zwar wird auch auf politischer Ebene diskutiert, die Förderung darüber hinaus für Neuanträge fortzusetzen, doch ist das momentan unklar.

Zur Familiengründung ist die Geburt eines Kinds notwendig. Eine Schwangerschaft fällt somit nicht darunter.

Die wichtigsten Änderungen nach der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) find Sie auch auf einen Blick in unserer INFOGRAFIK!

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Pro Kind erhält die Familie insgesamt 12.000,– € verteilt auf die nächsten zehn Jahre ab Antragstellung. Bei zwei Kindern wären das also insgesamt 24.000,– €. Eine Begrenzung gibt es für den Kinderzuschuss nicht. Wer beispielsweise sieben Kinder hat, der erhält insgesamt 84.000,– € Förderung. Die Förderhöhe ist grundsätzlich gleich. Es gibt die gleiche Förderhöhe in Hamburg wie z.B. in Thüringen.

Einen Unterschied gibt es allerdings: Dieser hat weniger mit dem Baukindergeld als mit der zusätzlichen Förderung in Bayern zu tun. Hier werden noch die bayrische Eigenheimzulage und das Baukindergeld plus gezahlt. Pro Kind und Jahr werden noch einmal 300,– € spendiert, zuzüglich einer Eigenzulage von 10.000,– € extra. Gegenüber 24.000,– € beim Baukindergeld erhalten Familien bei gleichen Voraussetzungen in Bayern 40.000,– €. Ob sich noch weitere Bundesländer diesem Beispiel anschließen wollen, ist zurzeit unklar.

In Bayern gibt es die Eigenheimzulage in Höhe von 10.000,– € auch für Alleinerziehende und Paare ohne Kinder.

Beantragung

Das Antragsverfahren startete im September 2018. Der Antrag muss bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eingereicht werden. Ob das Baukindergeld im Rahmen der Kreditbeantragung bei der Hausbank miterledigt wird, ist insbesondere dann wahrscheinlich, wenn noch Förderprogramme wie das Wohneigentumsprogramm bei der KfW genutzt werden sollen.

Falls Sie Interesse am Baukindergeld haben, hilft Ihnen die folgende Seite im Internet, alles Wichtige zur Antragstellung und zu weiteren Änderungen im Blick zu behalten: www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Baukindergeld/

Lohnt sich das Baukindergeld?

In jedem Fall ist das Baukindergeld eine gute Sache. Gerade beim Hausbau in ländlichen Regionen ist das schon ein ordentlicher Betrag. Außerdem erhöht auch das Baukindergeld im gewissen Umfang die Bonität gegenüber Banken. Nach Berechnungen des Immobiliendienstleisters CERES beträgt die durchschnittliche Ersparnis bei einem Kind 4 %, bei drei Kindern sogar 10 % gegenüber einer nicht beantragten Förderung. In größeren Städten, im ländlichen Raum und dann noch besonders in Bayern ist dieser Effekt nochmals deutlich größer.

Allerdings äußern sich auch ernst zu nehmende Kritiker mit der Befürchtung, dass das Baukindergeld zu höheren Immobilienpreisen auch im ländlichen Raum führt, da das Baukindergeld miteingepreist wird.

Reform des Wohnungseigentumsrechts zum 1.12.2020

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