Unterhalt für die Schwiegermutter auch für getrennt lebenden Ehegatten absetzbar
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Eine Frau, die von ihrem Mann getrennt lebte, zahlte Unterhalt an die Mutter ihre Noch-Ehemannes. Die Zahlungen sind trotz Trennung als außergewöhnliche Belastung absetzbar, urteilte der BFH.
Der Grund für die Entscheidung: In § 33a Abs. 1 EStG, der den steuerlichen Abzug von Unterhaltszahlungen erlaubt, geht es nur um den zivilrechtlichen Bestand eines Eheverhältnisses.
Das bedeutet: So lange die Ehe nicht geschieden ist, dürfen Unterhaltszahlungen an Schwiegereltern steuerlich als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden (BFH, Urteil vom 27.7.2011, Az. VI R 13/10).