Krankenversicherung und Krankheitskosten

Krankenversicherung und Krankheitskosten

Die von Ihnen getragenen Krankheitskosten mindern nur dann Ihre Steuerlast, wenn die ergriffenen Maßnahmen medizinisch notwendig sind und Sie das auch durch wasserdichte Nachweise belegen können.

Normalerweise reicht für den Nachweis die Verordnung des Medikamentes durch den behandelnden Arzt oder Heilpraktiker aus.

In einigen Fällen müssen Sie dem Finanzamt ein vor (!) der Behandlung ausgestelltes Gutachten des Amtsarztes oder die ärztliche Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) vorlegen, z.B. bei einer Kur, einer psychotherapeutische Behandlung oder bei wissenschaftlich nicht anerkannten Behandlungsmethoden (Frischzellenbehandlung, Trockenzellenbehandlungen, Sauerstofftherapie, Chelattherapie, Eigenbluttherapie, Ayurveda, Feldenkraisbehandlung etc.).

Wichtig – falls das Gesundheitsamt Sie abwimmeln will: Gemäß § 64 Abs. 2 EStDV sind die Gesundheitsbehörden verpflichtet, die für steuerliche Zwecke erforderlichen Atteste auszustellen und Ihnen auszuhändigen (nicht dem Finanzamt).

Folgende Angaben müssen sich aus dem amtsärztlichen Attest ergeben:
  • die Maßnahme selbst,
  • deren krankheitsbedingte Notwendigkeit,
  • die voraussichtliche Dauer sowie
  • die speziellen Anforderungen - je nach Sachverhalt. Gemeint ist zum Beispiel bei Medikamenten die Dosierung, bei einer Klimatherapie bzw. einem Kuraufenthalt oder Sanatoriumsaufenthalt der Zielort und die voraussichtliche Dauer.

Wichtig:
Achten Sie neben der Vollständigkeit der Angaben auch auf die Formulierung: Dass eine Maßnahme "wünschenswert" ist, reicht nicht. Sie muss "medizinisch notwendig" sein. Das ist sie allerdings bereits dann, wenn sie "vertretbar" ist.

Damit der Amtsarzt zum gewünschten Ergebnis kommt, müssen Sie Ihren Besuch gut vorbereiten: Stellen Sie alle Befunde zusammen, die der Arzt benötigt, um Ihren Fall beurteilen zu können. Vielleicht können Sie sogar ein Schreiben vorlegen, in dem Ihr behandelnder Arzt erläutert, weshalb die Maßnahme seines Erachtens medizinisch notwendig ist.
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