Glaubwürdigkeit einer Unterhaltsbescheinigung

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Unterstützungsleistungen an einen bedürftigen Angehörigen sind nur abziehbar, soweit der Empfänger bedürftig ist. Handelt es sich um einen Auslandsempfänger, gelten strenge Nachweisanforderungen.

Deshalb ist es geboten, die vom BMF zur Verfügung gestellten Unterhaltserklärungs-Vordrucke zu verwenden. Aber selbst wenn die vollständig ausgefüllt ist und die entsprechenden Nachweise vorliegen, kann es Probleme bei der Anerkennung von außergewöhnlichen Belastungen geben.

Das ist dann der Fall, wenn die Unterhaltsbescheinigung unglaubwürdig erscheint. Im vorliegenden Fall haben Finanzamt und Finanzgericht den Steuerpflichtigen und den Empfängern nicht geglaubt, dass

  • die Empfänger keine eigenen Einkünfte und Bezüge gehabt haben und
  • von keiner weiteren Person unterstützt worden sind.

Behörde und Gericht sind zu diesem Urteil gekommen, weil Anfang des Jahres eine kleine Zahlung erfolgte und dann am Ende des Jahres zwei etwas größere. Die erste Zahlung war schlicht und ergreifend nicht ausreichend, um die Empfänger bis zur nächsten zu finanzieren.

Zwar hat der der BFH das Verfahren an das Finanzgericht zurückverwiesen, weil das Gericht die Bedürftigkeit der Empfänger nicht genügend geprüft hat. So hat es zum Beispiel nicht in seine Betrachtung einbezogen, dass auch am Ende des Vorjahres eine höhere Summe geflossen ist. Dieses Geld hat den Empfängern im Streitjahr zumindest zum Teil ja auch zum Leben zur Verfügung gestanden. Aber die BFH-Richter haben auch deutlich gesagt, dass bei nachweisbarem Zweifel an der Richtigkeit der Unterhaltserklärung der Abzug von Unterstützungsleistungen ausgeschlossen ist (BFH, Urteil vom 11.11.2010, Az. VI R 16/09).

Steuertipp
Damit gar nicht erst Zweifel aufkommen, achten Sie bitte schon im laufenden Jahr darauf, dass Sie Ihre Unterhaltsleistungen sinnvoll legen. Hätten die Steuerpflichtigen zu Beginn des Kalenderjahres - oder genauer gesagt - des Unterstützungszeitraumes die größere Summe überwiesen und die kleine erst später, dann hätte es die Probleme vielleicht gar nicht gegeben.
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