Behinderten-Pauschbetrag: kein Abzug von Pflegekosten

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Nehmen Sie als behinderter Mensch einen Behinderten-Pauschbetrag in Anspruch, gibt es daneben keinen Abzug von Pflegekosten mehr. Das gilt unabhängig von der Höhe des Pauschbetrages und rückwirkend ab 2008!

Ganz versteckt als Änderung von R 33.3 Abs. 4 EStR kommt diese Schlechterstellung daher: Bisher durften Sie als behinderter Mensch zusätzlich zum normalen Pauschbetrag Pflegekosten abziehen. Eine Ausnahme galt nur für Hilflose und Blinde, deren Pauschbetrag weit über dem normalen Betrag liegt.

Für Sie bedeutet das: Belege sammeln! Oft sind die Pflegekosten sehr hoch. Dann lohnt sich der Verzicht auf den Pauschbetrag zugunsten nachgewiesener behinderungsbedingter Kosten.

Diese Richtlinien-Änderung bedeutet Streit, denn die Frage landet mit Sicherheit vor den Gerichten. Bis wir ein BFH- oder BVerfG-Urteil haben, dauert es aber seine Zeit, sodass leider lange Unsicherheit herrschen wird.

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