Vorsorgevollmacht in Corona-Zeiten immer wichtiger

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Welche meiner persönlichen Behandlungswünsche sollen Angehörige und Ärzte im Falle einer schweren Erkrankung berücksichtigen? Diese existenzielle Frage hat die Corona-Pandemie erneut ins kollektive Bewusstsein gerückt.

Auch ohne Corona und unabhängig vom Alter kann jeder in eine Situation geraten, in der andere für ihn entscheiden müssen. Wenn Sie vorab regeln möchten, wie Sie im Krankenhaus oder im Pflegeheim behandelt werden wollen und welche Behandlungsmethoden möglicherweise unterlassen werden sollen, können Sie das mit einer Vorsorgevollmacht tun. Mit ihr entscheiden Sie, wer im Ernstfall wie für Sie entscheidet.

Beim Verfassen einer Vorsorgevollmacht sollte eine Bankvollmacht nicht vergessen werden, denn wer regelt Ihre finanziellen Angelegenheiten, wenn Sie das nicht mehr können? Beachten Sie jedoch, dass viele Banken eigene Konto- und Depotvollmachten verlangen.

Zudem helfen zwei Arten von Verfügungen, bereits in gesunden Zeiten Vorsorge dafür zu treffen, dass im Ernstfall alles in Ihrem Sinne geschieht: die Patientenverfügung und die Betreuungsverfügung.

All diese Vollmachten und Verfügungen sind rechtlich genau geregelt. Um die festgelegten Regeln und notwendigen Formalitäten einhalten zu können, empfiehlt sich der VorsorgePlaner Plus.

Wozu brauche ich eigentlich eine Vorsorgevollmacht?

Ehepartner oder Kinder können nicht automatisch für Sie entscheiden, wenn Sie Ihre finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen können. Ohne die Beauftragung durch eine Vollmacht geht das nicht. Fehlt eine Vorsorgevollmacht, bestellt das Amtsgericht einen rechtlichen Betreuer für Sie.

Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, stellvertretend für Sie zu handeln, zu entscheiden und Verträge abzuschließen. Wichtige Bereiche sind Angelegenheiten der Gesundheit und der Einzug in ein Pflegeheim. Zum Beispiel kann der Bevollmächtigte die Befugnis erhalten, in ärztliche Maßnahmen einzuwilligen oder sie zu untersagen. Dafür empfiehlt sich zusätzlich das Anfertigen einer ausführlichen Patientenverfügung.

Um der Vorsorgevollmacht Durchsetzungskraft für den Kauf oder Verkauf von Grundstücken oder zur Aufnahme von Darlehen zu geben, sollte sie von einem Notar beurkundet sein. Die Vorsorgevollmacht ist von Zeit zu Zeit zu überprüfen. Die weiterhin geltende Gültigkeit sollten Sie durch Ihre Unterschrift mit dem aktuellen Datum bestätigen.

Damit die Vorsorgevollmacht im Falle eines Falles schnell gefunden wird, empfiehlt sich die Eintragung im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer für private sowie notarielle Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen.

(MS)

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