Pflegeheim: Zuzahlungen gestiegen

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Auch im Jahr 2022 müssen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen für die Unterbringung in Pflegeheimen tiefer in die Tasche greifen. Pflegebedürftige müssen aktuell bundesweit im Durchschnitt monatlich 2.179,– € zu den Pflegekosten hinzuzahlen. Das sind 111,– € mehr als im Vorjahr.

Diese Zahlen hat der Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) veröffentlicht. Der generelle Zuschuss der Pflegekasse zu den stationären Kosten ist hierbei bereits berücksichtigt. Nicht jedoch der individuell je nach Dauer der Heimzugehörigkeit unterschiedliche neue Zuschlag, der den einzelnen Pflegebedürftigen seit Anfang 2022 zusteht.

Die KostenderZuzahlung teilen sich auf in Investitionskosten, Unterkunft und Verpflegung und den sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil. Die Pflegeversicherung beteiligt sich nur an den Pflegekosten, die im Heim anfallen.

Worin bestehen die Vorteile des neuen Zuschlags?

Die Neuregelungen der Pflegeversicherung von 2017 und 2022 sorgen dafür, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bereits bei Heimeinzug recht genau kalkulieren können, welche Kosten auf sie zukünftig zukommen, denn die individuell zu tragenden Kosten steigen mit zunehmender Pflegebedürftigkeit nicht, sondern bleiben gleich bzw. sinken sogar.

Seit 2022 werden die Kosten, die der einzelne Pflegebedürftige zu tragen hat, durch einen weiteren Zuschlag gemindert, dessen Höhe von der Dauer der Heimzugehörigkeit abhängt. Dieser Zuschlag liegt zwischen 5 % im ersten Heimjahr und 70 % ab dem vierten Heimjahr.

In der Gesetzesbegründung heißt es hierzu: "Um eine finanzielle Überforderung der vollstationär versorgten Pflegebedürftigen zu vermeiden, wird der von ihnen zu tragende Eigenanteil an der Pflegevergütung (einschließlich der Ausbildungskosten) mit zunehmender Dauer der vollstationären Pflege schrittweise verringert".

Wie verändert sich dadurch die Pflegesituation?

Der skizzierten Entlastung stehen aber Belastungen unter anderem durch steigende Löhne und bessere Personalausstattung der Pflegeeinrichtungen gegenüber.

Zumindest bei Heimeinzug ist daher auch in den kommenden Jahren damit zu rechnen, dass die von Pflegebedürftigen zu tragende Zuzahlung weiterhin steigt.

Die Neuregelungen seit 2017 machen einen Einzug ins Pflegeheim bereits mit einem niedrigeren Pflegegrad unattraktiver, insbesondere für Grad 2. Das verstärkt auf Dauer den Trend, dass in Pflegeheimen vor allem stärker Pflegebedürftige leben – vielfach mit Pflegegrad 4 und 5.

Informieren Sie sich mit unseren vier Ratgebern zum Thema Pflege über Ihre Rechte und alle notwendigen Abläufe: Pflegekräfte aus dem Ausland, Pflegefall – Was nun?, Der Pflegeassistent, Rechte und Ansprüche des Pflegenden.

(MS)

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