Menschen mit Behinderung: Auf dem Weg zur Gleichberechtigung

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Weltweit gibt es schätzungsweise 1 Milliarde Menschen mit Behinderungen. Noch immer erfahren diese Menschen massive Einschränkungen im alltäglichen Leben bis hin zum vollständigen Ausschluss aus der sozialen und wirtschaftlichen Welt. Diese und weitere Missstände von Menschen mit Behinderungen nimmt die EU nun mit Nachdruck in Angriff und möchte eine Gemeinschaft ohne Hindernisse stärken.

Die europäische Union basiert auf den Werten der Gleichheit, der sozialen Gerechtigkeit, der Freiheit, der Demokratie und der Menschenrechte. Genau diese grundlegenden Motive verfolgt die EU-Kommission auch in ihrer am 3.3.2021 veröffentlichten Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderung (Mitteilung der Europäischen Union).

Neben dem zentralen Punkt der Chancengleichheit wird vor allem auf folgende Thematiken eingegangen:

  • Einführung eines europäischer Behindertenausweises: Bis Ende 2023 soll allen EU-Bürger*innen durch einen EU-einheitlichen Ausweis die Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit erleichtert werden.

  • Teilhabe an demokratischen Prozessen: Es wird aktiv darauf hingearbeitet, Menschen mit Behinderung die Teilnahme an Wahlen zugänglich zu machen (bspw. Verdolmetschung in Gebärdensprache), um ihnen eine gleichberechtigte Ausübung ihrer politischen Rechte zu schaffen. Des Weiteren sollen die in den Kandidatenlisten derzeit unterrepräsentierten Menschen in ebendiese mitaufgenommen werden und der Vielfalt in Europa eine Stimme geben.

  • Autonomes Leben: Hier steht die Individualität eines jeden Einzelnen im Fokus, welche sich unter anderem durch eine frei wählbare und gestaltbare Lebensweise auszeichnet. Dieses selbstbestimmte Leben soll unter anderem mit den Fragen wo, wie und mit wem ein Mensch leben möchte, im Zusammenhang auf die behindertengerechten Möglichkeiten, genauer beleuchtet werden. Daher wird die Finanzierung von barrierefreien Sozialwohnungen, die Menschen mit Behinderung viel Freiheit bieten, gefordert und gefördert.

  • Schutz vor Diskriminierung: Vielen Menschen fehlt der uneingeschränkte Zugang zu Bildung, Beschäftigung, Freizeitaktivitäten und vielem mehr. Die fehlende Bildung und Beschäftigung nähren nicht nur die Grundlage für Armut und soziale Ausgrenzung, sondern auch für die darauf aufbauende Diskriminierung. Diese – noch immer sehr große – soziale Lücke soll durch inklusive und zugängliche Bildungsprogramme, durch Richtlinien zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf und durch geschulte Arbeitsvermittlungsdienste merklich verkleinert werden.

  • Gleichberechtigter Zugang zur Gesundheitsversorgung: Auch in diesem Punkt ist einiger Handlungsbedarf, welcher sich auf das Recht auf eine hochwertige Gesundheitsversorgung, gesundheitsbezogener Rehabilitation und Prävention konzentriert. 

Wie geht’s weiter?

Die formulierten Visionen sind auf die nächsten zehn Jahre, also bis einschließlich 2030, ausgelegt und werden schrittweise ausgearbeitet und anschließend umgesetzt.

Schon durch die EU-Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderung 2010 – 2020 konnten viele Fortschritte für die betreffenden Personengruppe erreicht werden. Diese Schritte in die Richtung der Gleichberechtigung stimmen hoffnungsvoll, wie auch die Tatsache, dass die Menschen mit Behinderung ihre Zukunft aktiv mitgestalten können und Teil des Dialogs und Prozesses sein werden.

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(KH)

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