Zöliakie: Mehrkosten für Nahrungsmittel nicht abzugsfähig

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Wer an Zöliakie leidet, muss sein Leben lang auf Lebensmittel verzichten, die Gluten enthalten. Das geht ins Geld, denn viele glutenfreie Produkte sind deutlich teurer als die Alternative mit Gluten. Die Mehrkosten sind nicht als außergewöhnliche Belastung absetzbar.

Das entschied das FG Köln – allerdings liegt der Fall jetzt beim BFH (FG Köln, Urteil vom 13.9.2018, Az. 15 K 1347/16; Az. der Revision beim BFH: VI R 48/18). Betroffene können also noch hoffen!

Das erstinstanzliche Urteil erging in einem Fall, in dem sogar eine ärztliche Verordnung für die besondere Ernährungsform vorgelegt wurde. Auch ein solches ärztliches Attest hilft hier also nicht unbedingt weiter: Es handele sich um eine Diät, deren finanzieller Aufwand selbst getragen werden müsse, so das FG Köln.

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