Kreuzfahrt: Was gilt bei verweigerter Mitfahrt?

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Mehr als 2.500 Passagiere fasst ein Schiff der Kreuzfahrtgesellschaft TUI Cruises. Einem von ihnen wurde in Dubai die Mitreise verweigert. Zu Unrecht, wie das Oberlandesgericht Hamburg am 1.3.2022 entschied. Die klagenden Ehefrau erhält eine beträchtliche Entschädigung.

Ein Ehepaar (sie weitgehend gesund, er krebskrank und auf einen Rollstuhl angewiesen), hatte die Dubai-Kreuzfahrt für den klimatisch günstigen November gebucht – nicht nur für sich, sondern für eine komplette Gruppe. Der Ehemann hatte den Reisevertrag für die Gruppe abgeschlossen.

Vor der Reise hatte der sich auch von seinen behandelnden Ärzten in Deutschland, wo eine Radio-/Chemotherapie durchgeführt worden war, beraten lassen. Sie hatten ihn für reisefähig erklärt und ihm die Reise sogar empfohlen.

Am Tag der Abreise in Dubai fühlte er sich allerdings am Morgen unwohl. Er litt unter Schwindel und Kopfschmerzen und war zeitlich und räumlich desorientiert. Nach Untersuchungen durch den Schiffsarzt wurde er zu einer ambulanten Analyse in eine örtliche Klinik eingewiesen. Dort stellte man fest, dass die Beschwerden offenkundig auf Wassermangel beruhten.

Wie kann ich meine Reistauglichkeit beweisen?

Nach eigenen Untersuchungen und nach Auswertung der ärztlichen Unterlagen stellte die Klinik in Dubai fest, dass sich der zuvor bestehende schlechte gesundheitliche Zustand des Ehemanns der Klägerin deutlich gebessert hatte. Insbesondere hatte sich der vormals bestehende Schwindel aufgelöst, Kopfschmerzen waren nicht vorhanden, und der Ehemann der Klägerin war zeitlich und örtlich orientiert.

Ihm wurde daher die Reisetauglichkeit bescheinigt: »Patient is fit to fly and fit to cruise at time of examination«, stellte die Klink fest. Dennoch verweigerte ihm der Reiseveranstalter die Beförderung wegen angeblicher Reiseunfähigkeit.

Das Oberlandesgericht sah deshalb keinen Beleg für die Reiseunfähigkeit und fand zudem, dass die Reiseverweigerung ohnehin auf einem unkorrekten Weg zustande gekommen sei, da es hierzu keine Kapitänsentscheidung gegeben habe.

Ziffer 8 der Reisebedingungen sehe hierzu jedoch vor, dass die Kreuzfahrtgesellschaft vor Beginn der Reise von dem Reisevertrag ganz oder teilweise zurücktreten oder nach Beginn der Reise den Reisevertrag ganz oder teilweise kündigen kann, wenn der Kunde nach dem Urteil des Kapitäns in einem geistigen oder körperlichen Zustand ist, der den Kunden reiseunfähig macht oder eine Gefahr für den Kunden selbst oder jemand sonst an Bord darstellt. Da ein solches Urteil des Kapitäns nicht vorgelegen habe, sei die Reiseverweigerung rechtswidrig gewesen (Az. 6 U 15/21).

Kann ich mit einer chronischen Erkrankung an einer Kreuzfahrt teilnehmen?

Generell gilt, dass Kreuzfahrten auch für Menschen mit chronischen Erkrankungen infrage kommen. Sogar auf Dialyse oder Chemotherapie sind einige Schiffshospitäler eingestellt. Teilweise wird das in der Werbung von Gesellschaften sogar hervorgehoben.

Wer sich in einer ärztlichen Behandlung befindet, sollte in jedem Fall vorab die Reisefähigkeit mit dem behandelnden Arzt besprechen. Zudem sollten Betroffene die Krankenunterlagen (Arztbrief und Medikamentenplan) und ihre Medikamente bei der Anreise im Handgepäck mit sich führen für den Fall, dass der Koffer verspätet eintrifft oder verloren geht.

(MS)

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