Kasse muss Ultraschalluntersuchung zahlen

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Rund 30.000 Menschen erleiden in Deutschland pro Jahr einen Schlaganfall, der durch eine verengte Halsschlagader verursacht wird. Wären die Adern rechtzeitig vorher per Ultraschall untersucht worden, hätte der Schlaganfall unter Umständen verhindert werden können. Wichtig zu wissen: In Risikofällen ist die Ultraschalluntersuchung eine Kassenleistung.

Eine Untersuchung der Halsschlagader gehört bei den gesetzlichen Krankenkassen für Versicherte ab dem 35. Lebensjahr zum Check-up, auf das alle drei Jahre (früher: alle zwei Jahre) Anspruch besteht.

Dabei werden auch die Halsschlagadern abgehört. Stellt der Arzt dabei Hinweise auf eine Störung fest, kann er eine Ultraschalluntersuchung anordnen. Sinnvoll ist dann in der Regel eine Überweisung zu einem Gefäßspezialisten (Angiologe), ggf. auch zu einem Kardiologen oder Internisten, soweit diese Erfahrungen bei der Untersuchung der Halsschlagadern haben (in Berichten werden sie stattdessen auf den Fachbegriff "Carotiden" stoßen).

Diese führen dann eine Dopplersonografie durch. Dies ist eine Ultraschalluntersuchung, bei der gemessen wird, mit welcher Geschwindigkeit das Blut durch die Halsschlagadern strömt. Manche Hausärzte bieten diese Untersuchung an, manchmal zu moderaten Preisen. So schreibt eine Tübinger Praxis: "Aufgrund der Aufteilung in eine fach- und eine hausärztliche Versorgung dürfen wir als Allgemeinmediziner unabhängig von unserer fachlichen Qualifikation diese spezialisierte Leistung nicht mehr zulasten der Krankenkassen abrechnen. Die Kosten betragen für die Untersuchung der Halsschlagader 25,– € und für die Bauchschlagader 15,– €".

Bei diesem Angebot handelt es sich um eine sogenannte IGeL-Leistung (individuelle Gesundheitsleistung). Meist nehmen Ärzte, wenn die Leistung als IGeL-Leistung angeboten wird, deutlich mehr, zum Teil über 100,– €.

Bietet Ihr Hausarzt Ihnen eine solche Untersuchung an, so brauchen Sie das Angebot nicht anzunehmen. Der Hausarzt kann Sie nämlich – falls eine solche Untersuchung erforderlich ist – zu einem Spezialisten schicken. Dieser kann die Untersuchung bei der Krankenkasse abrechnen, weshalb diese für Sie als Patient kostenlos ist, und wahrscheinlich ist der Spezialist auch kompetenter in der Auswertung der Ultraschallbilder.

Untersuchung muss notwendig sein

Eine Indikation für eine solche Leistung besteht, wenn der Hausarzt beim Abhören der Halsschlagader Unregelmäßigkeiten feststellt und generell unter anderem bei Patienten, die an Arterienverkalkung leiden, insbesondere für Herzkranke, die bereits eine Bypass-Operation hinter sich haben bzw. denen Stents eingesetzt wurden.

Natürlich gilt auch bei Menschen, die bereits einen Schlaganfall erlitten haben, eine entsprechende Indikation. In diesen Fällen übernehmen die Krankenkassen die Kosten der Untersuchung, wenn der behandelnde Arzt berechtigt ist, diese abzurechnen.

(MS)

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