Gürtelrose-Impfung: Neuer Anspruch in der GKV

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Die Ständige Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut empfiehlt seit Dezember letzten Jahres zumindest für alle Personen ab 60 Jahren die Impfung gegen Gürtelrose. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 7.3.2019 beschlossen, dass die Impfung künftig zur Kassenleistung wird.

Gürtelrose (medizinisch: Herpes zoster) ist eine Viruserkrankung, die hauptsächlich durch einen schmerzhaften, streifenförmigen Hautausschlag mit Blasen auf einer Körperseite in Erscheinung tritt. Vor allem Personen ab 50 Jahren sind hiervon betroffen. Häufig treten nach der Akutphase der Erkrankung längere Zeit oder dauerhaft postherpetische Neuralgien (PHN), auch als Post-Zoster-Neuralgie (PZN) bezeichnet, auf. Diese können schlimmstenfalls lebenslang fortbestehen und zum Teil zu unerträglichen Schmerzen führen.

Für Menschen ab 60 Jahren soll die Gürtelrose-Schutzimpfung mit dem Totimpfstoff "Shingrix" deshalb zur Standardimpfung werden. Menschen mit einer schweren Grundkrankheit oder Immunschwäche sollen schon ab einem Alter von 50 Jahren auf Kassenkosten einer Gürtelrose vorbeugen können (Indikationsimpfung). Zu diesen Grunderkrankungen gehören beispielsweise chronisch entzündliche Darmerkrankungen, chronisch obstruktive Lungenerkrankungen oder Asthma bronchiale, chronische Niereninsuffizienz sowie Diabetes mellitus.

Nach Untersuchungen des Robert Koch-Instituts (RKI) erkranken in Deutschland jährlich deutlich mehr als 300.000 Personen an Herpes zoster. Etwa 5 % von ihnen entwickeln als Komplikation die postherpetische Neuralgie. Die Impfung übernimmt der Hausarzt. Aktuell sollte jeder Versicherte bei seiner Krankenkasse nachfragen, ob die Impfkosten schon übernommen werden.

(MS)

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