Grippeimpfung: Kassen zahlen besseren Impfstoff

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Bisher schon übernahmen die gesetzlichen Krankenkassen zumindest für Risikogruppen die Kosten der Grippeimpfung. Doch der bisher verwandte Impfstoff (Dreifach-Wirkstoff) erwies sich als unzureichend. Auch aufgrund des teilweise schweren Verlaufs der Infektionen hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nun bei den Impf-Regelungen für die kommende Grippesaison 2018/19 nachgebessert.

Problem war dieses Mal, dass die normale Grippeschutzimpfung gegen einen bestimmten Virus-Typ (Influenza-B) nicht schützte – der dann aber besonders verbreitet war. Die meisten Toten – mehr als 800 – waren mit dem Influenza-Virus vom Typ B infiziert. Für die nächste »Grippe-Saison« übernehmen die Krankenkassen die Kosten eines besseren (Vierfach-Impfstoff) Impfstoffs.

Grundsätzliche Voraussetzung für die Aufnahme einer Schutzimpfung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ist eine Empfehlung der beim Robert-Koch-Institut (RKI) in Berlin ansässigen Ständigen Impfkommission (STIKO). Auf Basis der STIKO-Empfehlungen legt der G-BA die Einzelheiten zur Leistungspflicht der GKV in der Schutzimpfungs-Richtlinie fest. Entsprechend § 20i Abs. 1 Satz 5 SGB V trifft der G-BA spätestens drei Monate nach Veröffentlichung der STIKO-Empfehlung eine Entscheidung hierzu.

Mit der Präzisierung der Schutzimpfungs-Richtlinie folgt der G-BA der Empfehlung der STIKO vom 11.1.2018, dass ab der Impfsaison 2018/2019 zur Grippe-Impfung ein Vierfach-Impfstoff mit der jeweils aktuellen, von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlenen Antigenkombination zu verwenden ist. Aufgrund der langwierigen Produktionsverfahren entscheidet die WHO bereits weit vor Beginn einer Grippesaison über die Antigenkombination des Impfstoffs. Mit Vorliegen des Beschlusses der STIKO haben die Hersteller nun genügend Vorlauf, um den benötigten Impfstoff bis zum Beginn der nächsten Impfsaison im kommenden Herbst in ausreichendem Umfang zu produzieren.

Die Ständige Impfkommission empfiehlt eine jährliche Grippeschutzimpfung für folgende Personengruppen: Personen im Alter von 60 Jahren oder älter, Personen mit Grunderkrankungen (z.B. chronische Erkrankungen der Atmungsorgane, Herz-Kreislauf-, Leber- oder Nierenkrankheiten, Diabetes, HIV), Schwangere, Personen mit erhöhter Gefährdung (z.B. medizinisches Personal, Betreuer von Risikopatienten, Heimbewohner).

Für diese Personengruppen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten der Impfung. Teilweise übernehmen die Krankenkassen – als Satzungsleistungen – auch für Versicherte, die nicht zu einer Risikogruppe gehören, die Impfkosten.

Erkundigen Sie sich vorab danach, ob Ihre Krankenkasse für Sie die Kosten der Impfung übernimmt. Vereinbaren Sie frühzeitig einen Impftermin bei Ihrem behandelnden Arzt.

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