Badewannenlift: Wohlfühlen leicht gemacht

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Greta Meier fühlt sich mit ihren 71 Jahren eigentlich noch nicht besonders alt. Sie reist gerne, engagiert sich ehrenamtlich und geht mit ihren Freundinnen oft ins Theater oder Kino. Nur ihre Beine wollen nicht mehr so recht, dementsprechend fällt es ihr zunehmend schwer, in die Badewanne ein- und auszusteigen. Damit entgeht ihr die wohl angenehmste und entspannendste Form der Körperpflege: das Vollbad. Doch sie muss darauf nicht verzichten.

Für müde und alte Knochen und Gelenke ist ein heißes Bad eine wahre Wohltat. Sie entspannen sich bestens, und selbst starke Schmerzen oder Verkrampfungen lösen sich durch das warme Wasser, manche Krankheit wird so gelindert. Doch bevor Sie die Vorteile einer heißen Badewanne in Anspruch nehmen können, müssen Sie ins Becken steigen. Das klingt einfacher, als es für Greta Meier und viele andere Menschen ist. Besonders im fortgeschrittenen Alter, aber auch durch körperliche Einschränkungen kann das Einsteigen in eine Badewanne nicht mehr möglich sein. Dafür fehlt einfach die Kraft, und schlimme Unfälle können die Folge sein, wenn es dennoch probiert wird.

Wer Probleme beim Einsteigen in die Badewanne hat oder vielleicht mehr noch beim Aussteigen aus der Wanne, kann bei der Krankenkasse einen Badewannenlift beantragen. Dieser bietet Sicherheit nach einem Unfall oder bei gesundheitlich bedingten Bewegungseinschränkungen. (Foto: AdobeStock)

Anders sieht es aus, wenn Sie einen Badewannenlift verwenden. Er ist eine große Hilfe, wenn Sie Unterstützung beim Ein- und Aussteigen aus einer Badewanne benötigen. Der kleine Lift fährt Sie direkt in die Wanne hinab, wo Sie Ihrem Baderitual nachgehen können. Im Anschluss fährt Sie dieser wieder hinauf, sodass Sie leicht aus der Badewanne aussteigen können.

Lift ist nicht gleich Lift – und er hat seinen Preis

Allerdings kommt ein Problem auf Sie zu: die Kosten. Ein Badewannenlift ist nicht gerade billig, jedoch gibt es ihn in verschiedensten Ausführungen – von einfach bis sehr komfortabel. Entsprechend groß ist auch die Preisspanne. Sie reicht vom einfachen Stuhlmodell für etwa 200 Euro bis zum Schwenklift für mehrere Tausend Euro.

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt meistens – für den günstigen Lift

Einen Badewannenlift finanzieren die gesetzlichen Krankenkassen dann, wenn er aus ärztlicher Sicht medizinisch notwendig ist – was in vielen Fällen zutrifft. Dann übernehmen sie die Kosten dafür, und Greta Meier muss wie alle anderen Versicherten nur die gesetzlichen Zuzahlungen für ein Hilfsmittel wie den Lift aus eigener Tasche beisteuern. Das sind zehn Prozent vom Kaufpreis, allerdings maximal zehn Euro pro Hilfsmittel. Die Kasse zahlt allerdings meist nur für den günstigen Stuhllift; dagegen müsste Greta Meier für einen Tuchlift, Schwenklift oder ein Badekissen selbst draufzahlen. Sie entscheidet sich deshalb für das Stuhlmodell.

Wichtig: Wäre sie privat krankenversichert, käme es auf ihren Versicherungsvertrag an, ob ihr Lift bezahlt wird. Die privaten Versicherer können die Übernahme von solchen Hilfsmitteln auch ausschließen.

In drei Schritten zur Kostenerstattung der Kasse

Schritt 1: Zunächst müssen Sie den Weg zu Ihrem Arzt antreten. Dieser stellt eine Diagnose und entscheidet, ob ein Badewannenlift medizinisch notwendig ist. In diesem Fall stellt er eine Verordnung aus und dokumentiert, dass Sie diesen für die tägliche Körperhygiene benötigen. Zudem muss der Lift Ihre Selbstständigkeit wahren. Das bedeutet: Sie können sich weitgehend mit dem Badewannenlift selbstständig baden und benötigen keine fremde Hilfe.

Darüber hinaus darf es keine anderen Alternativen für Sie geben, wie zum Beispiel einen Duschhocker. Erst, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie einen Badewannenlift bei Ihrer Krankenkasse beantragen.

Bedenken Sie, dass die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme je nach Versicherung variieren können. Informieren Sie sich am besten vorher.

Schritt 2: Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, mit welchen Anbietern und Fachhändlern sie vertraglich verbunden ist. Der Hintergrund: Fast jede Krankenkasse schließt Leistungsverträge, damit ihre Versicherten Hilfsmittel zu vergünstigten Konditionen erhalten. Wenn die Krankenkasse jedoch keine solchen Verträge abgeschlossen hat, kann sie Ihnen dennoch sagen, wo Sie Ihr Hilfsmittel erhalten können.

Achten Sie darauf, dass Ihr gewünschter Wannenlift ein Hilfsmittel ist. Das erkennen Sie an der Hilfsmittelnummer, die viele Hersteller in ihren Produktunterlagen zu Badewannenlifts aufführen.

Schritt 3: Reichen Sie die ärztliche Verordnung bei der Krankenkasse ein. Sie prüft, verlangt möglicherweise einen Kostenvoranschlag für den Wannenlift, anschließend genehmigt sie ihn (oder auch nicht). Im positiven Fall können Sie ihn bestellen und die Kasse übernimmt dafür die Kosten. Als Alternative können Sie sich einen Badewannenlift leihen, falls die körperliche Einschränkung lediglich vorübergehend besteht. Das ist bei vielen Krankenkassen möglich, sodass Sie zwar kein Neugerät erhalten, aber dennoch die Vorteile des Lifts nutzen können. Benötigen Sie das Gerät nicht mehr, geben Sie es der Krankenkasse oder dem Vertragspartner zurück.

Die Krankenkasse von Greta Meier weigert sich, den Badewannenlift als Hilfsmittel zu akzeptieren. Sie will das nicht auf sich sitzen lassen und widerspricht deshalb schriftlich bei der Kasse. Für eine Begründung konsultiert sie nochmal ihren Arzt und bittet ihn, nochmals zu erläutern, warum der Lift notwendig ist. Als Betroffene darf sie sich aber nicht zu viel Zeit lassen: Maximal einen Monat nach Zugang des Bescheides kann sie sich wehren.

Wenn Sie auf den Kosten ganz oder teilweise sitzenbleiben

Der Widerspruch von Greta Meier gegen ihre Krankenkasse bleibt erfolglos. Sie entscheidet sich notgedrungen, den Stuhllift auf eigene Kosten zu kaufen.

Nachdem Ihre Krankenkasse sie im Stich gelassen hatte, sucht sie nach anderen Möglichkeiten für eine finanzielle Unterstützung. Fündig wird sie im Steuerrecht – genauer gesagt: bei den "außergewöhnlichen Belastungen" und den "haushaltsnahen Dienstleistungen". Lesen Sie dazu den zweiten Teil unseres Artikels: Badewannenlift: Das Finanzamt hilft beim Wohlfühlen.

(CR)

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