Badewannenlift: Das Finanzamt hilft beim Wohlfühlen

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Wer wie die 71jährige Greta Meier körperlich nicht mehr so beweglich ist, kommt möglicherweise nur noch schwer oder gar nicht mehr in seine Badewanne hinein und auch wieder hinaus. Damit entgeht ihm die wohltuende und medizinisch vorteilhafte Wirkung von Vollbädern. Hier hilft ein Badewannenlift. Wenn die Krankenkasse die Kosten dafür nur teilweise trägt oder ganz ablehnt, kommt Hilfe aus dem Steuerrecht.

In Ihrer Steuererklärung werden nur die Aufwendungen berücksichtigt, die Sie selbst getragen haben. Das bedeutet: Erstattungen der Krankenkasse müssen zunächst abgezogen werden. Nur wenn die Kasse gar nicht zahlt oder wenn Sie einen teureren Badewannenlift möchten, können Sie Ihren Eigenanteil steuerlich geltend machen. Allerdings müssen Sie bei der Kasse sich um die Erstattung bemüht und einer möglichen Ablehnung schriftlich widersprochen haben. Dies müssen Sie dem Finanzamt nachweisen können.

Wie gegenüber der Krankenkasse gilt auch hier: Die Kosten mindern nur dann Ihre Steuerlast, wenn der Lift medizinisch notwendig ist.

Und es gibt noch eine Hürde: Außergewöhnliche Belastungen sind erst dann von der Steuer absetzbar, wenn sie insgesamt eine bestimmte Höhe überschreiten. Heißt konkret: Wenn Greta Meier noch andere außergewöhnliche Belastungen hat, wie etwa weitere Krankheits- oder Pflegekosten, wenn sie für eine Bestattung aufkommen muss, bedürftigen Personen Unterhalt zahlt oder ihr bei der Ehescheidung Kosten entstehen, muss sie rechnen. Denn diese Kosten mindern ihr Steuer erst dann, wenn sie eine bestimmte Höhe übersteigen – die zumutbare Belastung.

Wie viel Ihnen hier zugemutet wird, richtet sich nach der Höhe der gesamten Jahreseinkünfte, dem Familienstand und der Zahl der Kinder. Sie liegt zwischen einem und sieben Prozent der gesamten Jahreseinkünfte.

Weiterführende Informationen: Krankheitskosten: So werden sie in der Steuererklärung berücksichtigt

Wenn es mit den außergewöhnlichen Belastungen nicht klappt: Eine Möglichkeit bleibt Wenn Sie die beschriebenen Voraussetzungen für den Abzug als außergewöhnliche Belastung nicht erfüllen, weil zum Beispiel Ihre Kosten unter der zumutbaren Belastung liegen, fällt diese Abzugsmöglichkeit leider weg.

Allerdings gibt es dann noch einen Rettungsanker, falls Sie die Liftkosten nicht oder nicht vollständig als außergewöhnliche Belastung abziehen können: die Steuerabzugsbeträge für Hilfen und Handwerker in Haus und Garten. Diese Vergünstigung können Sie sogar für den Betrag beanspruchen, der sich wegen der zumutbaren Belastung nicht auswirkt. Aber natürlich dürfen Sie Aufwendungen nicht mehrfach in Ihrer Steuererklärung unterbringen und die außergewöhnlichen Belastungen haben Vorrang.

Was hat es mit diesen Steuerabzugsbeträgen auf sich? Wie der Name sagt, gibt es die Vergünstigung nur für Handwerkerleistungen, also wenn Ihnen ein Handwerker den Badewannenlift einbaut.

Wichtig: Begünstigt sind nur Arbeitskosten, jedoch kein Material. Der Kaufpreis für den Lift wird also nicht gefördert, sondern nur die Kosten für den Einbau. Diese Förderung dürfte also insbesondere für aufwendigere Konstruktionen wie etwa den Schwenklift in Betracht kommen.

Und so funktioniert es: In Ihrem Steuerbescheid werden 20 % der Einbaukosten von Ihrer Steuerschuld abgezogen, maximal jedoch 1.200 Euro. Wenn der Handwerker also 1.000 Euro bekommt, müssen Sie 200 Euro weniger Steuern zahlen.

Weiterführende Informationen: Mit Handwerkern und Haushaltshilfen Steuern sparen

Fazit: Auf dem Weg zum Badewannenlift muss Greta Meier die eine oder andere Hürde nehmen. Nachdem Sie das geschafft hat, stellt sie fest, dass es sich gelohnt hat, denn die wohltuende und entspannende Wirkung warmer Vollbäder lässt den ganzen Aufwand schnell vergessen.

(CR)

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