Kann es sein, dass ich bei Beanspruchung der Kinderzulage (Riester) in Höhe von 300,00 € den gleichen Betrag mehr an Einkommensteuer zahlen muss?
Da mir zunächst nicht bekannt war, dass ich für meine Tochter eine Kinderzulage beanspruchen kann, war diese auch nicht in meiner Einkommensteuererklärung enthalten. Das Programm errechnete eine Einkommensteuer in Höhe von 13.127,00 €.
Das Finanzamt stellte sich dann auf den Standpunkt, dass ich mir diese Zulage zurechnen lassen muss, da ich einen Anspruch hierauf habe (ich habe zwischenzeitlich nachträglich einen Antrag auf die Kinderzulage für 2017 gestellt), auch wenn ich die Zulage nicht beanspruche und hat mir die 300,00 € hinzugerechnet. Nun errechnet sich eine Einkommensteuer in Höhe von 13.427,00 €.
Ergo: Die ca. 170,00 € Erstattung, die mir das Elster-Programm ohne Zulage ausgerechnet hat, hat sich durch die Hinzurechnung der Kinderzulage nun zu einer Nachzahlung in Höhe von 130,00 € gewandelt. Dies heißt, die Kinderzulage ist letztendlich völlig egal - ich bekomme sie einerseits, muss sie aber dann in gleicher Höhe als Einkommensteuer an den Staat zurückzahlen???
Schon einmal lieben Dank für Eure Hilfe.