Weihnachtsfrieden in den Finanzämtern

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Auch in den Finanzämtern wird es jetzt besinnlich und friedlich: Zwischen Weihnachten und Neujahr bleiben die meisten Steuerpflichtigen von Mahnungen, Steuerbescheiden und Haftungsbescheiden verschont.

Viele Finanzämter halten auch 2025 den schon traditionellen Weihnachtsfrieden ein: Bis zum 31.12.2025 verzichten die Finanzbeamten auf Maßnahmen, die für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler belastend sein könnten.

Bisher liegen uns zum Weihnachtsfrieden Informationen aus den folgenden Bundesländern vor:

Finanzämter in Nordrhein-Westfalen: Weihnachtsfrieden ab 17.12.2025

Zum Jahresausklang setzt die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen auf Augenmaß und Rücksicht. Vom 17. bis zum 31. Dezember 2025 gilt der Weihnachtsfrieden in der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen. Während dieser Zeit stellen die Finanzämter des Landes bestimmte Maßnahmen, wie Vollstreckungen oder die Einleitung von Betriebsprüfungen, zurück, damit die Feiertage im Vordergrund stehen können. 

»Die Weihnachtstage sind für viele Menschen eine Zeit des Innehaltens und der Begegnung mit Familie und Freunden. Diese Momente haben gerade in einer Zeit, die von gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen geprägt ist, einen besonderen Wert«, erklärt Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk. »Mit dem Weihnachtsfrieden trägt die Finanzverwaltung dazu bei, dass die Menschen die Feiertage ungestört verbringen können.«

In der Zeit des Weihnachtsfriedens werden grundsätzlich keine neuen Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet und keine Prüfberichte versendet. Nur wenn ein rasches Eingreifen der Finanzverwaltung unerlässlich ist, etwa um wegen drohender Verjährung Steuerausfälle zu vermeiden, müssen die Ämter handeln.

Steuerbescheide werden weiterhin versandt, damit insbesondere, Steuererstattungen zügig ausgezahlt werden können und finanzielle Entlastungen rechtzeitig ankommen. Auch Mahnungen werden in dieser Zeit nicht zurückgehalten.

»Unser Weihnachtsfrieden steht für Respekt und Menschlichkeit«, so Minister Dr. Optendrenk. »Als moderne und bürgerfreundliche Verwaltung haben wir die Menschen in Nordrhein-Westfalen im Fokus - das ganze Jahr über und im Besonderen jetzt in der Weihnachtszeit.«

(Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung vom 15.12.2025)

Finanzämter in Hessen: Weihnachtsfrieden ab 19.12.2025

Die 28 hessischen Finanzämter führen auch in diesem Jahr die Tradition des Weihnachtsfriedens fort: Die Steuerverwaltung wird vom 19. bis 31. Dezember 2025 mit wenigen Ausnahmen von belastenden Maßnahmen für Bürgerinnen und Bürger absehen, um den besonderen Charakter der Feiertage angemessen zu würdigen.

Zitate Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz:

»Das Jahr 2025 war weltweit erneut von vielen Unwägbarkeiten begleitet. Leider hat sich eine Reihe globaler Krisen und militärischer Konflikte fortgesetzt, mit all ihren negativen Folgen für die internationale Gemeinschaft, Europa, unser Land und Hessen. Gerade deshalb ist es für die Festtage besonders wichtig, innezuhalten und die Zuversicht auf ein friedliches kommendes Jahr weiterhin wachzuhalten. Es erfüllt mich zugleich mit Dankbarkeit, dass wir bei allen Herausforderungen, die das zurückliegende Jahr bereithielt, in Deutschland und Hessen in Frieden und Freiheit leben.«

»,Ohne uns läuft nichts» – so lautet das Motto der Hessischen Steuerverwaltung. Mit Blick auf die bevorstehenden Festtage möchte ich diesen Satz auf unsere Bürgerinnen und Bürger übertragen: Ohne sie läuft nichts! Mein herzlicher Dank gilt allen ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern, denn sie sichern ein verlässliches Gemeinwesen und ermöglichen zielgerichtete Investitionen in Bildung, Sicherheit, Infrastruktur und Wirtschaft. Der Weihnachtsfrieden unserer Finanzämter soll den Menschen im Land zu entspannten Feiertagen verhelfen. Ihnen wünsche ich schöne und gesegnete Festtage.«

Fragen und Antworten:

Welche Maßnahmen der Steuerverwaltung werden während des Weihnachtsfriedens ausgesetzt?

Alle 28 hessischen Finanzämter sehen bis auf Ausnahmefälle für die Zeit vom 19. bis 31. Dezember davon ab, für die Bürgerinnen und Bürger belastende Maßnahmen zu ergreifen. Sie werden:

  • keine Steuern oder andere Abgaben anmahnen, 

  • Zwangsgelder weder androhen noch festsetzen, 

  • Steuerpflichtige nicht zum Finanzamt vorladen, 

  • Vollstreckungshandlungen unterlassen, 

  • keine Außenprüfungshandlungen vornehmen und 

  • in Steuer- und Bußgeldverfahren die Einleitung eines Steuerstraf- und Bußgeldverfahrens dem oder der Steuerpflichtigen nicht bekannt geben, Steuerpflichtige nicht zur Vernehmung oder Anhörung vorladen, keine Bußgeldbescheide zustellen und Vollstreckungsmaßnahmen in Bußgeldsachen unterlassen.

(Hessisches Ministerium der Finanzen, Pressemitteilung vom 15.12.2025)

Finanzämter in Sachsen-Anhalt: Weihnachtsfrieden ab 19.12.2025

Sachsen-Anhalts Finanzämter werden während der Weihnachtsfeiertage auf besonders belastende Maßnahmen wie Vollstreckungen oder die Androhung und Festsetzung von Zwangsgeld verzichten. Der sogenannte Weihnachtsfrieden der Finanzämter gilt für den Zeitraum zwischen dem 19. Dezember 2025 und dem 31. Dezember 2025.

Verzichtet wird konkret auf:

  • Ankündigung von Betriebsprüfungen, Lohnsteueraußenprüfungen und sonstigen Außenprüfungen

  • Durchführung von Schlussbesprechungen und Übersendung von Prüfungsberichten

  • Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen (einschließlich Vollstreckungsankündigungen)

  • Androhung oder Festsetzung von Zwangsgeldern

Steuerbescheide werden dagegen versendet, um insbesondere Erstattungen zu gewährleisten.

Wer den Tag vor Heilig Abend bzw. Silvester nutzt, um persönlich bei einem der landesweit 14 Finanzämter in Sachsen-Anhalt Unterlagen abzugeben oder auch anzurufen, hat dazu am 23.12.2025 und am 30.12.2025 jeweils bis 14.00 Uhr die Möglichkeit. Am 02.01.2026 bleiben die Finanzämter ganztägig geschlossen. Auch die telefonische Erreichbarkeit ist an diesem Tag nicht gegeben.

(Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt, Pressemitteilung vom 15.12.2025)

Finanzämter in Thüringen: Weihnachtsfrieden ab 22.12.2025

Die Thüringer Finanzämter wahren an den Tagen vom 22. Dezember bis zum 31. Dezember 2025 den sogenannten »Weihnachtsfrieden«.

Die Thüringer Finanzbehörden sind angewiesen, in der Zeit um Weihnachten keine Zwangsgelder anzudrohen oder festzusetzen, keine Steuern oder Abgaben anzumahnen, keine Außenprüfungen vorzunehmen und auch keine Vollstreckungsmaßnahmen durchzuführen. Auch bei Steuerstraf- und Bußgeldverfahren agieren die Finanzämter sehr zurückhaltend: Es werden keine Mitteilungen über die Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens und keine Bußgeldbescheide versandt, auch Vorladungen erfolgen nicht.

Ausnahmen von dieser Regel sind jedoch zugelassen, etwa um Steuerausfälle durch ablaufende Verjährungsfristen zu vermeiden. Steuerbescheide hingegen werden in der Zeit des »Weihnachtsfriedens« versandt. Damit werden einerseits Steuererstattungen nicht verzögert und andererseits dem Gebot der rechtzeitigen Erhebung von Haushaltseinnahmen Rechnung getragen.

Am 23. und 30. Dezember sind die Finanzämter bis 12.00 Uhr telefonisch erreichbar. Am 2. Januar 2026 (Brückentag / Tag nach Neujahr) sind die Finanzämter weder telefonisch noch für eine persönliche Vorsprache erreichbar. Um Beachtung und Verständnis wird gebeten. Steuerpflichtige können ihre Steuererklärungen oder sonstigen Anträge wie gewohnt in den Hausbriefkasten des Finanzamtes einwerfen. 

(Finanzministerium Thüringen, Mitteilung vom 11.12.2025)

Finanzämter in in Bayern: Weihnachtsfrieden ab 22.12.2025

»Die Wahrung des »Weihnachtsfriedens» durch unsere Finanzämter hat Tradition: Auch in diesem Jahr sollen unsere Bürgerinnen und Bürger nicht mit Maßnahmen belastet werden, die in der »stillen Zeit» als unpassend empfunden werden. Diese Praxis hat sich in der Steuerverwaltung bewährt und trägt Jahr für Jahr zu einem guten Verhältnis zwischen den Menschen und der Verwaltung bei. In diesem Sinne wünsche ich allen eine friedliche und besinnliche Weihnachtszeit«, teilt Finanz- und Heimatminister Albert Füracker mit.

Die Beschäftigten der bayerischen Steuerverwaltung sehen in der Zeit vom 22. Dezember 2025 bis einschließlich Neujahr erneut von Maßnahmen ab, die in der Weihnachtszeit als unangebracht empfunden werden können. Die Finanzämter werden während dieser Zeit beispielweise keine Außenprüfungen beginnen und keine Vollstreckungsmaßnahmen durchführen. Vereinzelte Ausnahmen werden nur dann gemacht, wenn etwa wegen drohender Verjährung Steuerausfälle vermieden werden müssen. Steuerbescheide werden weiterhin versandt.

(Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Pressemitteilung Nr. 386 vom 12.12.2025)

Ihr Bundesland ist nicht dabei? Keine Sorge – erfahrungsgemäß schließen sich (fast) alle Finanzämter dem Weihnachtsfrieden an!

(MB)

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URL:
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