Tag des offenen Denkmals am 14.9.2025: Der Bundesfinanzhof ist dabei
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Seit 75 Jahren sorgt der Bundesfinanzhof (BFH) für Rechtssicherheit im Steuerrecht. Am Tag des offenen Denkmals 2025 besteht die Möglichkeit, den Bundesfinanzhof zu besichtigen und mehr über seine Geschichte und Bedeutung zu erfahren.
Der BFH beim Tag des offenen Denkmals 2025
Wer schon immer einmal sehen wollte, wie es im Bundesfinanzhof aussieht, kann sich am Tag des offenen Denkmals 2025 einer Besucherführung im Bundesfinanzhof anschließen. Die Besucherinnen und Besucher werden dabei unter anderem erfahren, welcher Geheimvertrag hier geschlossen wurde, was das Gebäude mit dem Prinzregententheater gemeinsam hat und wie es 1950 zum Sitz des Bundesfinanzhofs wurde, kündigt der BFH an.
Die Besucherführungen durch das denkmalgeschützte Dienstgebäude des Bundesfinanzhofs finden von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr an.
Adresse: Bundesfinanzhof | Ismaninger Straße 109 | 81675 München
Der BFH bittet alle Interessierten, folgendes zu beachten:
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Anmeldungen sind nicht erforderlich.
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Eine Führung dauert ca. 45 Minuten.
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Für den Zutritt in das Gebäude des Bundesfinanzhofs muss im Empfangsbereich ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.
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Gepäckstücke (zum Beispiel Rucksäcke), Metall- oder Glasgegenstände dürfen nicht mitgeführt werden.
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In der näheren Umgebung des Gerichts stehen für Pkw (insbesondere auch für Busse) nur eingeschränkte Parkmöglichkeiten zur Verfügung.
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Die Führungen finden in deutscher Sprache statt; Führungen auf Englisch gibt es um 11.00 Uhr und um 14.00 Uhr.
Der Tag des offenen Denkmals 2025 steht unter dem Motto »Wert-voll: unbezahlbar oder unersetzlich?« und lädt dazu ein, sonst verschlossene Türen zu öffnen und Denkmalpflege erlebbar zu machen. → mehr Informationen
75 Jahre Bundesfinanzhof
2025 feiert der Bundesfinanzhof (BFH) sein 75-jähriges Bestehen. Er wurde am 1. Oktober 1950 gegründet und ist seitdem die höchste Instanz der Finanzgerichtsbarkeit in Deutschland.
Der BFH gewährleistet den Rechtschutz für Bürgerinnen und Bürger in Steuer- und Zollangelegenheiten, indem er überprüft, ob die Finanzgerichte das Bundesrecht korrekt anwenden und so den Rechtsfrieden sichert, und sorgt für eine einheitliche Auslegung und Anwendung des Steuerrechts.
Der BFH hat in seinen 75 Jahren zahlreiche bedeutende und richtungsweisende Entscheidungen im Steuer- und Zollrecht getroffen, die weitreichende Auswirkungen auf die Rechtsprechung und die steuerliche Praxis in Deutschland hatten.
Mit seinen Urteilen hat er auch immer wieder Impulse gegeben, die zu Änderungen der Steuergesetze geführt haben. Dazu kam es oft dann, wenn er bestehende Rechtsauffassungen der Finanzverwaltung korrigiert oder neue rechtliche Maßstäbe gesetzt hat, die der Gesetzgeber anschließend in der Steuergesetzgebung aufgegriffen hat, um Rechtsklarheit und Rechtssicherheit zu schaffen.
Darüber hinaus trifft der BFH auch immer wieder Entscheidungen, die europarechtliche Fragen im Steuerrecht betreffen und somit die zunehmende Komplexität der Steuerrechtsprechung widerspiegeln.
(MB)