Steuersoftware von der Steuererklärung absetzen?

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Können Sie das Steuererklärungsprogramm, mit dem Sie Ihre Einkommensteuer-Erklärung am Computer erstellen, von der Steuer absetzen? Ja – und es ist noch mehr absetzbar!

Machen Sie Ihre Steuererklärung am Computer, dann zählt der entsprechende Teil der Jahres-AfA, der auf die zeitliche Nutzung des Computers für die Steuererklärung entfällt, zu den Steuerberatungskosten. Das gilt allerdings nur, wenn Sie den Computer nicht schon in vollem Umfang als Arbeitsmittel geltend machen.

Arbeitszimmer für die Steuererklärung? Das wird leider nicht akzeptiert – erstellen Sie Ihre Steuererklärung in Ihrem Arbeitszimmer zu Hause, sind die Kosten für das Zimmer trotzdem keine abziehbaren Steuerberatungskosten.

Fahrten zum Finanzamt zählen nur dann zu den Steuerberatungskosten, wenn Sie mit dem Finanzbeamten steuerliche Fragen besprechen wollen. Fahren Sie aber nur zum Finanzamt, um Ihre Steuererklärung abzugeben, sind das keine Steuerberatungskosten.

Steuerberatungskosten werden in der Steuererklärung unterschiedlich behandelt. Ihre Aufwendungen müssen Sie den gemischten, privaten oder durch steuerpflichtige Einkünfte veranlassten Kosten zuordnen. Kosten, die Ihre steuerpflichtigen Einkünfte betreffen, zählen zu den Werbungskosten oder Betriebsausgaben.

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