Muster-Einspruch: Fehlende Vorläufigkeit

Das Bundesfinanzministerium weist die Finanzämter an, Steuerbescheide in bestimmten Punkten vorläufig zu erlassen. Fehlt in einem Punkt ein Vorläufigkeitsvermerk in Ihrem Steuerbescheid, können Sie mit diesem Schreiben Einspruch einlegen.

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