Nötigung im Straßenverkehr: Nicht nur Geldstrafe, sondern Fahrverbot

 - 

Bleiben Sie ruhig – und zwar möglichst immer. Ein 72-jähriger Münchener Autofahrer beherzigte diesen Rat nicht und musste dafür kräftig büßen. Weil er einen anderen Verkehrsteilnehmer beleidigte und nötigte, wurde er nicht nur mit einer Geldstrafe belegt, sondern auch mit einem einmonatigen Fahrverbot. Das hat das Amtsgericht München entschieden (Az. 942 Cs 412 Js 230288/15).

Was in München am 6.8.2015 geschehen ist, gehört wohl in die Rubrik Autofahrer vs. Fahrradfahrer, die von Tag zu Tag umfangreicher wird. An diesem Münchener Sommertag lagen die Probleme wohl eher beim Autofahrer. Der 72-Jährige musste mit seinem Pkw einem in zweiter Reihe parkenden Fahrzeug ausweichen. Dass ihm dabei ein Radfahrer entgegenkam und er diesen am Weiterfahren hinderte, störte ihn scheinbar nicht. Im Gegenteil: Er fuhr bis auf 10 cm an den Radfahrer heran und nötigte ihn zum Ausweichen auf die linke Spur – allerdings erst nachdem der Autofahrer gedroht hatte, ihn andernfalls umzufahren. Dem vorbeifahrenden Radler rief der Fahrer dann noch ein hier nicht zitierbares Schimpfwort nach.

Genug ist genug, dachte der Fahrradfahrer und zeigte den 72-Jährigen nun an. Zeugen berichteten hier u. a., dass der Autofahrer zwischendurch immer wieder drohend Gas gegeben habe, als er dem Fahrradfahrer mit seinem Auto gegenüberstand. Das dicke Ende: Der Rentner wurde wegen Nötigung und Beleidigung im Straßenverkehr zur Zahlung einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 20,00 €, also 1.600,00 €, verurteilt. Hinzu kam ein einmonatiges Fahrverbot.

URL:
https://www.steuertipps.de/erben-vererben-schenken/noetigung-im-strassenverkehr-nicht-nur-geldstrafe-sondern-fahrverbot