Geerbte Immobilie: Wann kann die Erbschaftsteuer gestundet werden?

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Wer eine Immobilie erbt, hat nicht immer auch das nötige Kleingeld, um die Erbschaftsteuer zu bezahlen. Manchmal gewährt das Finanzamt dann eine zinslose Stundung.

Nach § 28 Abs. 3 ErbStG kann das Finanzamt auf Antrag des Erben die Steuer bis zu zehn Jahre zinslos stunden, wenn der Erbe die Steuer nur nach einem Verkauf der geerbten Immobilie bezahlen könnte.

Das FG Köln erklärt dazu einschränkend: Die zinslose Stundung ist nur möglich, wenn der Erbe nachweislich keinen Bankkredit bekommen konnte, um die Erbschaftsteuer zu bezahlen. Die im Kommentar zur Erbschaftsteuer von Kapp/Ebeling (Stand November 2009, § 28 Rn. 6.1) geäußerte Auffassung, dem Steuerpflichtigen sei eine Kreditaufnahme nicht zuzumuten, betrachteten die Richter als Mindermeinung, der sie sich nicht anschlossen (FG Köln vom 10.8.2012, 9 V 1481/12 ).

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