Kindergeld für Volljährige: Suche nach Ausbildungsplatz nachweisen

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Für volljährige Kinder gibt es nur unter bestimmten Voraussetzungen noch Kindergeld. Eine davon ist: Falls das Kind keinen Ausbildungsplatz hat, muss es sich um einen solchen kümmern. Dazu hat sich das FG Sachsen geäußert.

Das Kind, erklärten die Richter, müsse glaubhaft machen, dass es sich um einen Ausbildungsplatz bemüht. Können Eltern und Kind allerdings keine Ausbildungsstätten nennen kann, bei denen sich das Kind beworben hat, oder auch nur nähere Angaben über den Ablauf behaupteter Bewerbungen machen, gibt es kein Kindergeld mehr. Der Nachweis hinsichtlich der Bemühungen um einen Ausbildungsplatz gilt in einem solchen Fall als nicht erbracht (FG Sachsen, Urteil vom 19.7.2011, Az. 6 K 1290/06 (Kg)).

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