Elterngeld: Auch Mindestbetrag unterliegt dem Progressionsvorbehalt und erhöht Ihre Steuer
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Das Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Auch das Mindestelterngeld in Höhe von 300 Euro wird in den Progressionsvorbehalt mit einbezogen. Das bedeutet, dass auf Ihre übrigen steuerpflichtigen Einkünfte ein besonderer Steuersatz angewendet wird und Sie deshalb mehr Steuern zahlen müssen.
Dies ist verfassungsgemäß, eine entsprechende Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen (2 BvR 2604/09).
Hatten Sie Einspruch eingelegt, weil bei Ihnen auf das Mindestelterngeld der Progressionsvorbehalt angewendet wurde, wird das Finanzamt Sie jetzt auffordern, Ihren Einspruch zurückzunehmen oder negativ über den Einspruch entscheiden.