Im Steuerrecht laufen Dir die Begriffe Einnahmen, Einkünfte, Einkommen und zu versteuerndes Einkommen über den Weg. Auf den ersten Blick scheinen sie auch alle gleich zu sein. Weit gefehlt!
Hier ein Beitrag für alle, die es genau wissen wollen:
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Einnahmen und Berechnung der Einkünfte
Bruttoeinnahmen abzüglich Werbungskosten / Betriebsausgaben -
Summe und Gesamtbetrag der Einkünfte
Verrechnung mehrerer Einkunftsarten und weitere Abzüge -
Das zu versteuernde Einkommen
weitere Abzüge im Zusammenhang mit Kindern und Nebeneinkünften; was am Ende übrig bleibt
So zahlst Du zum Beispiel Einkommensteuer nicht für Deine Einnahmen, sondern nur für Dein zu versteuerndes Einkommen – und das ist wesentlich niedriger, denn: Von Deinen Einnahmen darfst Du noch diverse Beträge abziehen, bevor Du Dein zu versteuerndes Einkommen ermittelt hast. Erst dann geht es ans Steuernzahlen.
In den folgenden Berechnungsschemata findest Du einige Beträge, von denen Du persönlich (noch) nicht betroffen bist: Du hast das Alter für den Altersentlastungsbetrag noch nicht erreicht, bist vielleicht nicht alleinerziehend oder hast gar keine Kinder, für die Du einen Freibetrag oder Kindergeld bekommst. In diesen Fällen ignorierst Du die Beträge einfach.
Einnahmen und Berechnung der Einkünfte
Bruttoeinnahmen abzüglich Werbungskosten / Betriebsausgaben
Einnahmen sind immer die Bruttobeträge, die Du erhältst, zum Beispiel Dein Bruttogehalt.
Der erste Schritt von den Einnahmen zum versteuernden Einkommen ist: Du darfst von Deinen Bruttoeinnahmen alle Aufwendungen abziehen, die mit diesen Einnahmen in einem objektiven wirtschaftlichen Zusammenhang stehen. Bei Deinem Gehalt sind das die Werbungskosten, wenn Du selbstständig bist, sind es die Betriebsausgaben.
Das Ergebnis dieser ersten Berechnung sind die Einkünfte
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Einnahmen | |
./. |
Werbungskosten oder Betriebsausgaben |
= |
Einkünfte |
Summe und Gesamtbetrag der Einkünfte
Verrechnung mehrerer Einkunftsarten und weitere Abzüge
Du kannst Einkünfte aus mehreren Quellen haben, zum Beispiel kannst Du als Arbeitnehmer oder Beamter zusätzlich Dividenden aus Aktien erzielen, Eigentümer einer vermieteten Eigentumswohnung sein und ein Honorar aus einer selbstständigen Vortragstätigkeit erhalten. Den eben beschriebenen ersten Schritt (Einnahmen abzüglich Werbungskosten / Betriebsausgaben) machst Du für jeden dieser Posten getrennt. Anschließend zählst Du die Ergebnisse zusammen. So erhältst Du die Summe der Einkünfte
.
Um die Summe der Einkünfte zu ermitteln, verrechnest Du ggf. entstandene Verluste mit Deinen positiven Einkünften aus den anderen Einkunftsarten. So vermindert sich die Summe der Einkünfte und Du zahlst am Ende weniger Steuern.
Achtung: Manchmal gibt es ein sogenanntes Verlustausgleichsverbot
. Dann darfst Du den Verlust nicht mit positiven Einkünften aus einer anderen Einkunftsart verrechnen. Das ist aber selten der Fall.
Bist Du verheiratet? Dann musst Du noch das hier wissen: Zusammen veranlagte Ehepartner geben zwar eine gemeinsame Steuererklärung ab, trotzdem müssen beide Ehepartner ihre Einkünfte getrennt voneinander ermitteln. Erst danach wird die Summe der Einkünfte beider Ehepartner zu einem gemeinsamen Gesamtbetrag der Einkünfte zusammengerechnet.
Summe der Einkünfte | |
./. |
Altersentlastungsbetrag für Steuerpflichtige, die vor dem Veranlagungszeitraum das 64. Lebensjahr vollendet haben |
./. |
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende |
= |
Gesamtbetrag der Einkünfte (bei zusammen veranlagten Ehepaaren erfolgt hier die Zusammenfassung zu einem Betrag) |
Jetzt wird das Einkommen ermittelt:
Ab dem Gesamtbetrag der Einkünfte werden Ehepartner bei der Zusammenveranlagung zu einer Person zusammengefasst.
Gesamtbetrag der Einkünfte | |
./. |
Verlustabzug |
./. |
Kinderbetreuungskosten |
./. |
Sonderausgaben |
./. |
außergewöhnliche |
= |
Einkommen |
Das zu versteuernde Einkommen
weitere Abzüge im Zusammenhang mit Kindern und Nebeneinkünften; was am Ende übrig bleibt
Bevor es ans Steuernzahlen geht, kannst Du je nach persönlicher Situation vom Einkommen noch weitere Beträge abziehen und erhältst dann (endlich) das zu versteuernde Einkommen.
Einkommen | |
./. |
Freibeträge für Kinder (Kinderfreibetrag, Erziehungsfreibetrag), wenn diese günstiger sind als das Kindergeld |
./. |
Härteausgleich für Arbeitnehmer mit geringen Nebeneinkünften |
= |
zu versteuerndes Einkommen |