Steuererklärung & Home Office in Baden-Württemberg: Finanzamt prüft Arbeitszimmer
Corona hat 2020 viele Steuerpflichtige zum Arbeiten ins Homeoffice getrieben.

Steuererklärung & Home Office in Baden-Württemberg: Finanzamt prüft Arbeitszimmer

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Corona hat viele Steuerpflichtige zum Arbeiten ins Homeoffice getrieben. Manche dürfen ein Arbeitszimmer als Werbungskosten absetzen, andere können in der Steuererklärung nur die Homeoffice-Pauschale geltend machen. Die Finanzämter in Baden-Württemberg werden genau hinschauen, dass hier alles mit rechten Dingen zugeht.

Die OFD Baden-Württemberg informiert aktuell darüber, dass der Bereich Werbungskosten der Anlage N das neue landesweite Prüffeld ist. Das heißt: Bei allen Kosten, die Sie in Ihrer Steuererklärung für 2020 rund um das Thema »Arbeiten« angegeben haben, wird genau hingesehen.

Konkret wurden dafür die Prüfalgorithmen für die auf der Anlage N erklärten Werbungskosten angepasst.

Steuerpflichtige, die Kosten für ein Arbeitszimmer in der Steuererklärung angegeben haben, sollten sich auf Rückfragen und Beleganforderungen durch die Finanzämter einstellen.

Welche Angaben werden die Finanzämter in BW prüfen?

Entfernungspauschale (Pendlerpauschale): Wie viele Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz bzw. erster Tätigkeitsstätte wurden in der Steuererklärung angegeben? Bei den meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sind diese Fahrten im Jahr 2020 jedenfalls nicht an jedem Arbeitstag angefallen.

Dienstreisen, Kundenbesuche, Messeteilnahmen usw. sind oft ausgefallen oder wurden durch Videokonferenzen ersetzt. Wenn in der Steuererklärung Fahrtkosten und Kosten für den Verpflegungsmehraufwand angegeben wurden, wird das Finanzamt vermutlich genauer nachfragen.

Wo können für 2020 mehr Werbungskosten angefallen sein?

Denken Sie daran, dass Sie die Kosten für Arbeitsmittel, Schreibtisch und Büroausstattung, die SIe für den heimischen Arbeitsplatz angeschafft haben, als Werbungskosten in der Steuererklärung absetzen dürfen!

Hard- und Software müssen Sie dabei nicht mehr über drei Jahre abschreiben, sondern dürfen sie sofort in voller Höhe als Werbungskosten angeben.

Denken Sie daran, dass die Abgabefrist für die Steuererklärung für 2020 verlängert wurde! In diesem Beitrag erfahren Sie mehr dazu.

Weitere Informationen für Ihre Steuererklärung für 2020:

(MB)

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