Sportlehrer: Skier mit Nachweis absetzbar, Sportkleidung auch ohne

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Sportlehrer dürfen die Anschaffungskosten von Skiern als Werbungskosten absetzen. Voraussetzung: Sie können nachweisen, dass sie die Skier zeitnah zum Kauf im Unterricht eingesetzt haben. Bei normaler Sportkleidung ist dieser Nachweis nicht notwendig, solange sich die Kosten im angemessenen Rahmen bewegen.

Sportausrüstung ist steuerlich absetzbar, wenn sie beinahe ausschließlich beruflich genutzt wird. Gute Aussichten hat ein Lehrer zum Beispiel, wenn er mehrfach im Jahr Skiunterricht gegeben hat und dies vom Arbeitgeber bestätigen lässt. Noch bessere Karten hat er, wenn er privat nicht in den Winterurlaub gefahren ist. Ohne Arbeitgebernachweis ist die Auseinandersetzung mit dem Finanzamt hingegen aussichtslos.

Ohne Nachweis der beruflichen Veranlassung erkannte das Finanzgericht Saarland bei einer Sportlehrerin Kosten von rund 380 Euro für Sportschuhe, Joggingschuhe und Hallenschuhe sowie ein Aerobic-Trikot an. Die Richter hielten es für selbstverständlich, dass eine Sportlehrerin Ausgaben in dieser Größenordnung aus fast rein beruflichen Gründen tätigt (FG Saarland, Urteil vom 9.7.2008, Az. 2 K 2326/05).

Ob sich Ihr Finanzamt ebenso großzügig wie das Saarländische Finanzgericht zeigt, ist nicht sicher. Als Sportlehrer sollten Sie Kosten in ähnlicher Größenordnung geltend machen. Haben Sie dafür Belege, legen Sie diese auf Anforderung vor. Andernfalls verweisen Sie auf das neue Urteil.
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