Sky-Abo als Werbungskosten: Möglich, aber nur in Ausnahmefällen

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Ein Torwarttrainer hat es tatsächlich geschafft und darf die Kosten für sein Sky-Bundesliga-Abo als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Dem Gericht war es aber wichtig, darauf hinzuweisen, dass es sich um eine Ausnahme handelt.

Der Torwarttrainer war bei einem Lizenzfußballverein angestellt und hatte ein Sky-Abo mit den Paketen Fußball Bundesliga, Sport und Sky Welt. Die Kosten für das Bundesliga-Paket machte er als Werbungskosten in seiner Steuererklärung geltend und gab zur Begründung an, er schaue die Bundesligaspiele ganz überwiegend nur zum Kenntnisgewinn im Zusammenhang mit seiner Trainertätigkeit.

Das nahmen ihm Finanzamt und Finanzgericht nicht ab. Sie gingen davon aus, dass das Bundesliga-Schauen auch privat veranlasst war und erkannten die Kosten nicht als Werbungskosten an: Das Sky-Bundesliga-Abonnement sei immer privat und nicht beruflich veranlasst, da der Inhalt des Pakets nicht vergleichbar einer Fachzeitschrift auf ein Fachpublikum, hier einen hauptamtlichen Fußballtrainer, zugeschnitten sei, erklärten sie.

Es erfolgte prozessrechtlich der Aufstieg in die nächste Liga – nämlich vor den Bundesfinanzhof.

Dieser hob die Entscheidung des Finanzgerichts auf und wies darauf hin, dass Werbungskosten unter anderem Aufwendungen für solche (immaterielle) Wirtschaftsgüter seien, die unmittelbar der Erledigung beruflicher Aufgaben dienen. Die Güter müssten ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend beruflich genutzt werden. Eine geringfügige private Mitbenutzung sei unschädlich. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen sei unter Würdigung aller Umstände nach der Funktion des Wirtschaftsguts im Einzelfall festzustellen.

Anders ausgedrückt: Bei einem (Torwart)Trainer eines Lizenzfußballvereins ist eine weitaus überwiegende berufliche Nutzung des Pakets Bundesliga jedenfalls nicht ausgeschlossen.

Das Finanzgericht Düsseldorf musste sich nun also erneut mit dem Fall beschäftigen und herausfinden, ob und ggf. wie viel (privaten) Spaß der Trainer beim Bundesliga-Schauen hat.

Nach einer umfassenden Anhörung des Trainers und der Vernehmung von Zeugen kamen die Richter zu dem Ergebnis, dass der Torwarttrainer das Sky-Bundesliga-Abo tatsächlich nahezu ausschließlich beruflich genutzt hat: Er wertete für seine Trainertätigkeit Spielszenen aus, informierte sich umfassend über Spieler sowie Vereine und schulte sich zugleich für eigene Pressestatements rhetorisch. Der Umfang der privaten Nutzung sei unbedeutend gewesen, schrieben die Richter im Urteil (FG Düsseldorf, Urteil vom 05.11.2019, Az. 15 K 1338/19).

Wir und vermutlich auch Sie gehen dabei leer aus

Allerdings war es ihnen wichtig, klarzumachen, dass jetzt nicht jeder Sky-Abonnent mit Fußball Steuern sparen kann. Die Pressemitteilung zum Urteil zitiert Harald Junker, den Präsidenten des Düsseldorfer Finanzgerichts, mit den Worten: Der steuerliche Abzug der Aufwendungen für ein Sky-Abo bleibt auch nach der Entscheidung unseres Gerichts die Ausnahme. Ein Abzug von Werbungskosten setzt immer voraus, dass die Aufwendungen durch die berufliche Tätigkeit veranlasst sind. Dies hat der Senat nur für den entschiedenen Einzelfall bejaht.

(MB)

URL:
https://www.steuertipps.de/beruf-job/werbungskosten/sky-abo-als-werbungskosten-moeglich-aber-nur-in-ausnahmefaellen