Neuregelung zum Arbeitszimmer: Musterklage anhängig
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Kosten eines Arbeitszimmers sollen für die meisten Arbeitnehmer ab 2007 nicht mehr abzugsfähig sein. Gegen diese Regelung ist nun ein erstes Musterverfahren am Finanzgericht Rheinland-Pfalz anhängig (Az. 3 K 1132/07).
Eine Änderung durch das Jahressteuergesetz schränkt die bisherige Arbeitszimmerregelung stark ein. Nur wenn das Arbeitszimmer der Mittelpunkt der gesamten Berufstätigkeit ist, dürfen die Finanzämter die Aufwendungen weiterhin berücksichtigen. Diese Vorgabe erfüllen nur Heimarbeiter. Für Lehrer, Außendienstmitarbeiter und viele andere Arbeitnehmer bedeutet dies eine deutliche steuerliche Mehrbelastung.
Vor dem Finanzgericht Rheinland-Pfalz klagt nun ein Betroffener gegen die Höhe des Freibetrags auf seiner Lohnsteuerkarte. Er fordert die Eintragung der Arbeitszimmerkosten, weil die Neuregelung seiner Ansicht nach verfassungswidrig ist.
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