Mehr Home oder mehr Office? Sie entscheiden!

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Was verbirgt sich hinter dem Trend zum Homeoffice? Wo liegen die Vor- und Nachteile? Was gilt es, steuerlich und arbeitsrechtlich zu berücksichtigen?

Ausschlafen, guter Kaffee und keine lauten Kollegen – jeder Vierte wünscht sich, gelegentlich von zu Hause aus arbeiten zu können. Doch was verbirgt sich hinter dem Trend zum Homeoffice? Wo liegen die Vor- und Nachteile? Homeoffice ist nicht gleich Homeoffice, und steuerlich wie arbeitsrechtlich gilt es, einiges zu berücksichtigen.

Der Wunsch, angenehmer zu arbeiten, ist das eine. Ob das für den Einzelnen auch funktioniert, ist das andere. In der Produktion oder im Handwerk kann man sich eine Arbeit von zu Hause oder im Park schwer vorstellen. Bei vielen Bürojobs ist das dagegen meist kein Problem.

Völlig entspannt und selbstbestimmt: Die Freiheit im Homeoffice muss wohl grenzenlos sein, stellen sich einige vor – doch ganz so einfach ist es nicht. Abbildung: fotolia.de

Homeoffice und mobil: zwei unterschiedliche Paar Schuhe ...

Zwei Dinge müssen auseinandergehalten werden, die umgangssprachlich oft in einem Topf landen: Homeoffice und mobiles Arbeiten.

Homeoffice steht im Arbeitsrecht für einen fest eingerichteten Arbeitsplatz in der eigenen Wohnung des Beschäftigten. Die Arbeit im Café oder am Baggersee fällt also nicht darunter. Weitere Besonderheit: Das Homeoffice entsteht normalerweise nicht einfach so. Vielmehr schließt der Arbeitnehmer dafür mit seinem Arbeitgeber einen Vertrag. Dieser regelt zum Beispiel, für wie lange das heimische Büro besteht, wie viele Stunden in der Woche dort gearbeitet werden und wie es ausgestattet wird, etwa mit Telefon, Hard- und Software. Das notwendige Equipment zahlt, installiert und wartet in diesem Fall der Arbeitgeber.

Anders ist es beim mobilen Arbeiten: Das ist an keinen Ort gebunden, man arbeitet von jedem beliebigen Platz aus mobil, und zwar zu jeder Zeit. Ein Vertrag mit der Firma erübrigt sich – allerdings gibt es auch kein Geld vom Chef etwa für einen neuen Laptop. Und man muss es natürlich mit dem Arbeitgeber abstimmen.

... die auch manches gemeinsam haben

Unternehmen müssen die Gesundheit ihrer Angestellten grundsätzlich schützen und Gefahren, etwa durch gefährliche Arbeitsplätze, überlange Arbeitszeiten ohne Pause oder Lärm, vermeiden – sowohl im Homeoffice als auch beim mobilen Arbeiten.

Allerdings ist die Verantwortung in beiden Fällen unterschiedlich verteilt: Da der Chef naturgemäß nicht mitbekommt, wie seine Angestellten am See oder im Café arbeiten, muss der Einzelne selbst auf die Einhaltung der Arbeits- und Gesundheitsvorschriften achten. Die Firma muss ihre Beschäftigten vor allem durch entsprechende Verhaltensregeln vor Gesundheitsrisiken schützen.

Beim Homeoffice ist der Chef dagegen stärker in der Pflicht. Wenn er einen solchen Arbeitsplatz einrichtet, muss er beurteilen, ob der Angestellte durch den Bildschirm und andere Arbeitsgeräte sowie das Mobiliar gesundheitlich gefährdet sein könnte und dementsprechend handeln.

Weitere Informationen: Telearbeit und Mobiles Arbeiten. Voraussetzungen, Merkmale und rechtliche Rahmenbedingungen

Homeoffice: Pro und Kontra – wir helfen bei der Entscheidung

Homeoffice ist im Vergleich zum mobilen Arbeiten eine Entscheidung, die deutlich mehr Vorbereitung und Vorlauf benötigt. Deshalb sollte man die Vor- und Nachteile sorgfältig abwägen, wie es auch Mark D. tut.

Er hat nach seinem Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber einen Fahrweg von 40 Minuten. Das nervt ihn total – vor allem dann, wenn sich der Verkehr zusätzlich staut. Abhilfe gegen diesen Pendel-Stress könnte das Homeoffice schaffen. Mark stellt sich vor, dass er dann auch weniger durch Smalltalk gestört würde und endlich in Ruhe arbeiten könnte. Außerdem hätte er dann weniger nutzlose Meetings und eine höhere Motivation und Zufriedenheit. Am wichtigsten ist ihm freilich die Kosten- und Zeitersparnis.

Doch er hat auch Bedenken gegen das Homeoffice: Wird ihm nicht die Kommunikation mit den Kollegen fehlen? Manövriert er sich nicht in die Unsichtbarkeit und schwächt sein Netzwerk? Auch glaubt er, dass er dann nicht mehr die Arbeit von seinem Alltagsleben trennen kann, ständig erreichbar sein muss und in Versuchung geraten könnte, auch nachts und an Wochenenden zu arbeiten. Weniger befürchtet er, durch Privates zu stark abgelenkt zu werden und zu wenig Selbstdisziplin aufzubringen.

Häusliches Arbeitszimmer und Homeoffice: steuerlich ein Unterschied

Wie und wo Mark D. seinen Job erledigt, ist für die Steuer zunächst einmal unerheblich – jedenfalls theoretisch. Es kommt vielmehr darauf an, wer das berufliche genutzte Büro und dessen Ausstattung finanziert, denn in der Steuererklärung kann Mark lediglich die Kosten ansetzen, die er selbst trägt. Das, was der Chef bezahlt, bleibt dagegen außen vor.

Unter Arbeitszimmer versteht der Gesetzgeber einen abgeschlossenen Arbeitsraum mit Schreibtisch und Büroeinrichtung, der beruflich genutzt wird. Die selbst getragenen Kosten dafür sind aber nur dann abziehbar, wenn das häusliche Arbeitszimmer Mittelpunkt der gesamten Berufstätigkeit ist. Das bedeutet konkret:

  • Wenn sich Mark für das Homeoffice entscheidet, muss er mindestens drei Tage pro Woche zu Hause arbeiten und den Rest der Woche im Unternehmen verbringen. Dann könnte Mark alle selbst gezahlten Arbeitszimmerkosten steuerlich ansetzen. Dazu gehören anteilig entsprechend der Bürogröße beispielsweise seine Wohnungsmiete, Strom, Heizung, Wasser und vieles mehr.

  • Würde er dagegen nur maximal die Hälfte seiner Zeit im Homeoffice tätig sein, hätte er leider gar keinen Steuervorteil.

Verböte der Arbeitgeber Mark, an Homeoffice-Tagen die Firmenbüros zu nutzen, würden immerhin bis zu 1.250 Euro in seiner Steuererklärung landen.

Laptop, Telefon und Co. auch ohne Arbeitszimmer ansetzbar

Wer nicht im Homeoffice, sondern mobil arbeitet, kann steuerlich allenfalls seine selbst angeschafften Arbeitsmittel geltend machen, z.B. Laptop, Telefon oder jobbezogene Fachliteratur. Ob und in welcher Höhe sie in der Steuererklärung auftauchen dürfen, hängt davon ab, wie stark sie beruflich genutzt werden.

Das gilt auch für Menschen mit Homeoffice, sofern sie ihre Arbeitsmittel aus eigener Tasche anschaffen. Dabei spielt es keine Rolle, ob bei Ihnen Arbeitszimmerkosten steuerlich anerkannt werden oder nicht.

Weitere Informationen: Werbungskosten für das Arbeitszimmer steuerlich absetzen

Unfall im Homeoffice – bin ich versichert?

Auch beim Arbeiten zu Hause ist man nicht vor Unheil gefeit. Bei Unfällen stellt sich die Frage: Wie sind Sie eigentlich abgesichert, wenn Ihnen im Homeoffice etwas zustößt? Klassische Juristenantwort: Es kommt darauf an – nämlich darauf, wo der Unfall passiert. Arbeiten am Schreibtisch im Homeoffice und der Weg vom Homeoffice zum Arbeitgeber sind gesetzlich unfallversichert. Auf die eigene Kappe des Arbeitnehmers geht dagegen im Homeoffice beispielsweise der Weg zur Toilette oder zur Küche. Verletzt er sich also beim Gang zur Kaffeemaschine, schützt ihn die gesetzliche Unfallversicherung nicht.

Mehr Home oder mehr Office?

Beides hat seine Vor- und Nachteile. Es ist auf jeden Fall sinnvoll, den steuerlichen und rechtlichen Rahmen zu kennen. Letztlich hängt die Entscheidung aber von den beruflichen Anforderungen und den eigenen Bedürfnissen und Prioritäten ab.

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