Arbeitszimmerkosten: eine erste Übersicht
1. So funktioniert das Dokument
Sie arbeiten beruflich von zuhause aus? Dann können Sie Ihre Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer möglicherweise als Werbungskosten abziehen. Entweder bis zu einem Betrag von 1.250,00 € pro Jahr, vielleicht sogar unbegrenzt – allerdings nur, wenn Ihr häusliches Arbeitszimmer bestimmte Anforderungen erfüllt.
Um das herauszufinden, haben wir für Sie eine geniale Entscheidungshilfe erstellt. Mit unserem
Entscheidungsbaum
Arbeitszimmer
können Sie innerhalb weniger Minuten feststellen, ob und in welcher Höhe sich das Finanzamt an den Kosten für Ihr häusliches Arbeitszimmer beteiligt.
Wie nutze ich den Entscheidungsbaum?
Sie starten im ersten Feld Geht es um ein Arbeitszimmer, also ...?
. Sie können die Frage entweder mit Ja oder Nein beantworten, je nach dem, was auf Ihre Situation zutrifft. Wenn Sie Schwierigkeiten mit der Frage haben oder unsicher sind, steht Ihnen eine Informationshilfe zur Verfügung.
Dazu klicken Sie in das entsprechende Kästchen, wie z.B. Geht es um ein Arbeitszimmer, also ...?
. Es öffnet sich nun ein separates Fenster mit leicht verständlichen und hilfreichen Zusatzinformationen aus unserer Redaktion, die Ihnen bei der Beantwortung helfen. Je nach Antwort werden Sie zum nächsten Feld geführt, wo Sie wieder den für Sie zutreffenden Pfeilen bzw. Antworten folgen.
Nutzen Sie die wertvollen Zusatzinformationen nach diesem einfachen Prinzip durch den gesamten Entscheidungsbaum hindurch! So finden Sie schnell und unkompliziert die abschließende Antwort, ob Sie die Arbeitszimmerkosten ganz, teilweise oder gar nicht steuerlich geltend machen können.
Darüber hinaus finden Sie vertiefende Informationen zu diesem Thema in dem e-Book Arbeitszimmer
, das Sie in unserem Onlineshop auf www.steuertipps.de herunterladen können.