Entfernungspauschale: Behinderte haben kein Wahlrecht für Teilstrecken

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Behinderte Menschen können für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte anstelle der Entfernungspauschale die höheren tatsächlichen Fahrtkosten als Werbungskosten abziehen. Für eine Teilstrecke die Entfernungspauschale und die andere Teilstrecke die tatsächlichen Kosten ansetzen – das geht leider nicht.



Behinderte Menschen können höhere Beträge für Fahrten zur Arbeit absetzen. Voraussetzung ist eine   Behinderung ab 70 Prozent oder ab 50 Prozent mit einer erheblichen Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr. Dann besteht ein Wahlrecht:
  • Entweder dürfen Betroffene für den Weg zur Arbeit die Entfernungspauschale von 0,30 Cent pro Entfernungskilometer ansetzen.
  • Oder sie machen die tatsächlichen Kosten geltend. Bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind das die Kosten der Fahrkarten. Beim Pkw können sie die tatsächlichen Kilometer-Kosten oder die Dienstreise-Pauschale von 0,30 Cent pro gefahrenem Kilometer ansetzen.
Eine schwerbehinderte Frau fuhr auf dem Weg zur Arbeit die ersten 17 Kilometer mit dem Pkw zum Bahnhof und anschließend rund 80 km mit der Bahn. In der Steuererklärung machte sie für die Pkw-Teilstrecke die tatsächlichen Kilometer-Kosten geltend. Für die Bahn-Teilstrecke setzte sie die Entfernungspauschale an.

Der Bundesfinanzhof hat jetzt entschieden, dass diese Gestaltung nicht mit dem Gesetz vereinbar ist. § 9 Abs. 2 Satz 3 EStG bietet ein Wahlrecht, das man einheitlich für die gesamte Strecke ausüben muss. Betroffene sollten deshalb ausrechnen, ob Entfernungspauschale oder tatsächliche Kosten für sie günstiger sind (BFH-Beschluss vom 5. Mai 2009, Az. VI R 77/06).

Steuertipp
Betroffene, die an einigen Tagen mit dem Pkw fahren und an anderen Tagen mit Bus und Bahn, können ihr Wahlrecht für jeden einzelnen Arbeitstag ausüben. An Tagen, an denen sie mit dem Pkw fahren ist der Ansatz der
tatsächlichen Kosten günstiger. Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist hingegen häufig die Entfernungspauschale die bessere Wahl.


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